Rassistisches Beizenverbot

Tagesanzeiger vom 25.8.99

Im Winterthurer Restaurant „Jack’s Café“ galt die interne Regel, keine Schwarzen zu bedienen. Der Inhaber sagt, er habe das nicht gewusst.

Autor: Von Niels Walter

Zwei Männer aus Senegal und einer aus Antigua wollten gestern Dienstagmorgen im „Jack’s Café“ etwas trinken. Die Angestellte bediente die drei Gäste nicht und sagte ihnen, sie sollten das Lokal verlassen – es würden „keine Schwarzen bedient“. Ein zweiter Versuch bestätigte die Angaben der drei Männer: Als sie, begleitet vom TA, nochmals das Lokal betraten, um ein Cola zu bestellen, sagte die Frau hinter der Theke: „Schon wieder ihr. Fahrt ab!“ Einer der beiden Senegalesen fragte, warum sie nicht bedient würden; die Service-Angestellte antwortete, man bediene grundsätzlich keine Schwarzen. „Wir haben nur Probleme mit solchen wie euch.“ Sie liess nicht mit sich reden, forderte die drei Männer wiederholt auf, sie sollten „abhauen“ und erst mal richtig Deutsch lernen, bevor sie weitere Fragen stellten. Die Männer waren zutiefst beleidigt. Zwei leben seit neun Jahren in der Schweiz, sprechen Deutsch, einer arbeitet als Koch, der andere als Elektriker. Ihr Kollege, Musiker, lebt seit drei Jahren in der Schweiz.

Der Inhaber des Restaurants, Yves Sauter, war „sehr überrascht“, als er vom TA auf den Vorfall angesprochen wurde. Gesetzlich seien seine Angestellten zwar nicht verpflichtet, jeden Gast zu bedienen, doch in seinen Lokalen gelte eine klare Direktive: „Nur wegen der Hautfarbe wird bei uns niemand hinausgeschmissen.“

Trotzdem: Die Angestellte, die tagsüber das Lokal jeweils alleine führt, hatte laut Sauter anscheinend vor einiger Zeit mit der Wirtin abgesprochen, alle Schwarzen vor die Tür zu stellen. „Das wusste ich jedoch bis heute nicht“, sagte Sauter. Am Nachmittag meldete Sauter dann, er habe der Angestellten gesagt, so gehe es nicht. Für Sauter ist der Fall damit abgehakt. Nicht jedoch für die drei Männer. Nach Angaben des 32-jährigen Senegalesen werden sie bei der Polizei Anzeige erstatten wegen Verstoss gegen das Anti-Rassismus-Gesetz. Dieses sieht eine Busse oder Gefängnisstrafe vor, wenn allgemein angebotene Leistungen jemandem „wegen seiner Rasse, Ethnie oder Religion“ verweigert werden.

„Jack’s Café“ ist nicht zum ersten Mal in den Schlagzeilen: Im Frühling wurde bei einer Schlägerei zwischen Rechtsradikalen und ausländischen Gästen mindestens eine Person verletzt. Zum Vorwurf von Linken und Alternativen, „Jack’s Café“ sei ein Treffpunkt von Rechtsradikalen, sagt Sauter: „Wir hatten einmal eine gewisse Massierung von diesen Leuten, das haben wir jedoch unterbunden.“