Polizeioffiziere nach Kontrolle an PNOS-Versammlung freigesprochen

AP

ap. Das Basler Strafgericht hat die Kontrolle von Teilnehmern einerPNOS-Versammlung als rechtmässig bezeichnet. Die zwei angeklagtenPolizeioffiziere wurden freigesprochen und die Kontrolle als hochprofessionellbezeichnet, wie das Polizei- und Militärdepartement am Donnerstag mitteilte.

Die beiden nun kostenlos freigesprochenen Polizeioffiziere waren an derKontrolle anlässlich der Versammlung der Partei National OrientierterSchweizer (PNOS) vom 29. Juni 2002 in Kleinhüningen beteiligt. Das Gericht kamzum Schluss, dass die Kontrolle nicht nur rechtlich korrekt und notwendig war,sondern auch hochprofessionell durchgeführt wurde.

Die damals von einem Holocaust-Leugner ideologisch angeführte Partei hatte denSaal unter falschem Namen reserviert. Da Zusammenstösse mit linksextremenGruppierungen zu befürchten waren, die auf jenen Samstag zu einerDemonstration aufgerufen hatten, führte die Kantonspolizei an der Versammlungeine Personenkontrolle durch. Dabei wurden alle Anwesenden einzeln kontrolliertund fotografiert. Einer von ihnen war polizeilich ausgeschrieben.

Mitglieder der PNOS reichten daraufhin gegen verschiedene Exponenten der Polizeiund der Staatsanwaltschaft Strafanzeigen wegen Nötigung, Freiheitsberaubungund Amtsmissbrauchs ein. Der ausserordentliche Staatsanwalt Roland Winigerstellte die Verfahren gegen den ebenfalls angezeigten Vorsteher des Polizei-und Militärdepartements Basel-Stadt sowie zwei Staatsanwälte im vergangenenAugust ein. Gegen die zwei Offiziere der Kantonspolizei erhob er Anklage mitdem Vorwurf der Freiheitsberaubung und des Amtsmissbrauchs.