Pnos-Flugblatt wohl gesetzeskonform

Der Bund vom 12.10.2010

Die rechtsextreme Partei national orientierter Schweizer (Pnos) mischt sich in den Abstimmungskampf um die Ausschaffungsinitiative ein. Die Pnos will eine schwarze Liste mit Ausländern verteilen, die zur Fahndung ausgeschrieben sind. Das verstosse nicht gegen die Antirassismus-Strafnorm, sagen Juristen. Auf dem Flugblatt hat die Pnos 34 Personen mit Bild aufgelistet, die wegen eines Vergehens von der Polizei gesucht werden oder wurden. Neben den Fotos sind auch die Nationalitäten und die vorgeworfenen Straftaten auf der Liste zu finden. Aufgeführt ist beispielsweise Ded Gecaj, der einen Lehrer umgebracht haben soll und inzwischen an die Schweiz ausgeliefert worden ist.

Bernerzeitung.ch hat die schwarze Liste dem Freiburger Strafrechtsprofessor Marcel Niggli unterbreitet. Dieser kommt zum Schluss, dass das Flugblatt zwar hetzerisch und stark fremdenfeindlich, aber wohl mit dem heutigen Strafrecht gegen Rassismus kaum zu ahnden sei.

Kommission gegen Rassismus spricht von «Unwahrheiten»

Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) stört sich an «verschiedenen Unwahrheiten», welche das Flugblatt transportiere: So gebe es ebenfalls Täter, die Schweizer seien, diese seien aber nicht aufgeführt und abgebildet, moniert die EKR. Zudem behaupte die Pnos einfach, die abgebildeten Täter seien verantwortlich für Straftaten, bei denen Schweizer die Opfer gewesen seien.

«Der Informationsgehalt der Broschüre ist sehr gering, während sie mit Absicht und äusserst suggestiv dazu verwendet wird, Angst und fremdenfeindliche Gefühle zu schüren», sagt EKR- Geschäftsführerin Doris Angst. In anderen Ländern, zum Beispiel Mitgliedstaaten der EU, wäre eine solche Publikation wohl verboten. «In der Schweiz ist sie es wohl leider nicht», so Angst. (met)