Pnos-Fall: Der Aargau muss zahlen

SolothurnerZeitung

Kündigung Sie war zu wenig begründet

Der Kanton Aargau hat einen Mitarbeiter des Strassenverkehrsamtes zu Unrecht wegen seiner Mitgliedschaft bei der rechtsextremen Partei National Orientierter Schweizer (Pnos) entlassen. Er erhält 10 000 Franken als Entschädigung. Die Kündigung sei zu wenig begründet gewesen, bestätigte Lotty Fehlmann, Präsidentin der Schlichtungskommission für Personalfragen, einen Bericht des DRS-Regionaljournals Aargau/Solothurn. Die zwei Parteien hätten den Vergleichsvorschlag der Kommission, einer verwaltungsinternen Stelle, akzeptiert.

Das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) hatte im letzten März den jungen Informatiker im Strassenverkehrsamt per sofort freigestellt. Das DVI begründete die Kündigung mit der Teilnahme an Aktivitäten der Pnos. Wegen rechtsmiss bräuchlicher Kündigung hatte sich das Pnos-Mitglied bei der Schlichtungskommission für Personalfragen gewehrt. Die Entschädigung von 10 000 Franken entspricht gemäss Fehlmann rund drei Monatslöhnen. Der abgeschlossene Vergleich habe einen Gerichtsfall verhindert.

Der Informatiker war während dreier Jahre im Strassenverkehrsamt angestellt gewesen. Er wurde vor der sofortigen Freistellung gemäss DVI mehrmals gewarnt. Das Departement stiess bei Recherchen im Internet auf die politischen Aktivitäten des Mitarbeiters. Auch in der Privatwirtschaft hätten einige Pnos-Mitglieder den blauen Brief erhalten, hält die rechtsextreme Partei auf ihrer Website fest. Keiner der Betroffenen habe den Mut aufbringen können, die Kündigung anzufechten.

Wie DVI-Generalsekretär Hans-Peter Fricker auf Anfrage sagte, «müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass bei Mitarbeitenden ohne exponierte Funktion eine Kündigung auch bei extremistischen Aktivitäten nicht möglich ist». Das heisst: «In gleich oder ähnlich gelagerten Fällen kann deshalb künftig keine Kündigung ausgesprochen werden.» Und dies, obwohl die Schlichtungskommission festgestellt habe, dass durch die Aktivitäten des ehemaligen Mitarbeiters – der nicht wieder in den Staatsdienst eintritt – eine schwierige Situation entstanden sei. Was alles in allem aber gleichwohl nicht ausgereicht habe, die Gründe für die Kündigung als ausreichend erscheinen zu lassen. (sda/bbr.)