Neonazi-Mord vor Bundesgericht

sda

Der Neonazi-Mord von Unterseen des rechtsextremen «Ordens der arischen Ritter» kommt vors Bundesgericht: Der Haupttäter bemängelt Formfehler im Verfahren.

Der zu lebenslänglich Zuchthaus verurteilte Haupttäter hat das Urteil des Berner Obergerichts ans Bundesgericht weitergezogen.

Der 26-jährige Hauptangeklagte rügt mit einer staatsrechtlichen Beschwerde Formfehler im Verfahren. In Zweifel gezogen werde auch die Unabhängigkeit des psychiatrischen Gutachtens, sagte der Anwalt des Mannes am Donnerstag auf Anfrage.

Bei der Ruine Weissenau in Unterseen hatten Ende Januar 2001 drei junge Männer einen damals 19-jährigen Kollegen mit einem Stahlrohr bestialisch erschlagen. Anschliessend versenkten sie die Leiche im Thunersee. Der junge Mann musste sterben, weil er ein Schweigegelübde des rechtsextremen «Orden der arischen Ritter» gebrochen hatte, dem er und die Angeklagten angehört hatten.

Das zuständige Kreisgericht verurteilte die Täter Ende März 2004 zu Zuchthausstrafen zwischen 16 Jahren und lebenslänglich. Das Obergericht des Kantons Bern bestätigte im August des laufenden Jahres die lebenslange Zuchthausstrafe für den Haupttäter.