Neonazi-Konzerte sollen verboten werden können

Die St.Galler Regierung unterstützt einen Vorstoss der CVP-GLP-Fraktion: Darin wird eine bessere gesetzliche Handhabe ge­gen Veranstaltungen wie das Rechtsextremen-Treffen in Unterwasser verlangt. Noch offen ist eine Pnos-Beschwerde gegen ein präventives Verbot. Die CVP-GLP-Fraktion des St.Galler Kantonsrats hat im Februar eine Motion eingereicht, in der sie wirksame gesetzliche Grundlagen fordert, um im Kanton St.Gallen «Veranstaltungen mit extremistischem Hintergrund verbieten zu können».

Die Fraktion nahm dabei Bezug auf zwei Anlässe im vergangenen Herbst. Der erste war ein Konzert von Rechtsextremen in der Tennis- und Eventhalle von Unterwasser mit mehr als 5000 Besuchern. Der zweite war eine Parteiversammlung der Pnos (Partei National Orientierter Schweizer) in Kaltbrunn, bei der die Gründung von fünf Ostschweizer Sektionen gefeiert wurde. Bei diesen Anlässen seien «die Grenzen staatlichen Handelns» aufgezeigt worden, heisst es im Motionstext.

Im Januar 2017 habe dann die Polizei auf eine weitere an­ge­kündigte Veranstaltung einem wiederum von der Pnos organisierten Konzert «mit einem vorsorglichen Durchführungsverbot» reagiert. Diese ausser­gewöhnliche Massnahme sei mit der Anwendung der «poli­zeilichen Generalklausel» begründet worden. Dazu gebe es aber in der Rechtsprechung und Lehre «unterschiedliche Auffassungen». Die Erfahrungen hätten gezeigt, dass die Instrumente für «einen rechtssicheren Umgang» mit extremen Grup­pierungen unvollständig seien. Für Eingriffe in Freiheit und Eigentum brauche es eine be­sondere gesetzliche Grundlage. Diese Lücke solle ­geschlossen werden, fordert die CVP-GLP-Fraktion.

Die gleichen Grundlagen wie bei einem Schwingfest

Damit stösst sie bei der St.Galler Regierung auf offene Türen: Es gebe im Kanton keine spezi­fischen Bestimmungen, die den Umgang mit Veranstaltungen mit extremistischem Hintergrund regelten, heisst es in der im Ratsinformationssystem veröffentlichten Stellungnahme. Es seien dafür die gleichen Grundlagen anwendbar, «die auch bei einem Schwing- oder Jodlerfest oder bei einem Open-Air-Konzert zur Anwendung gelangen». Deshalb werde die Stossrichtung der Motion «explizit begrüsst». Nun muss noch der Kantonsrat dazu Stellung nehmen.

Unabhängig von allfälligen Gesetzesänderungen wird das präventive Veranstaltungsverbot gegen die Pnos vom Januar allerdings noch gerichtlich überprüft. Die Pnos hatte dagegen Mitte ­Januar beim Sicherheits- und Justizdepartement eine Beschwerde eingereicht. Diese sei mit dem Einverständnis der Beschwerdeführer direkt an die nächste ­Instanz, das Verwaltungsgericht, weitergereicht worden, erklärte Hans-Rudolf Arta, Generalsekretär des Sicherheits- und Justiz­departements. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts liegt noch nicht vor