Mitglieder der Band „indiziert“ gebüsst

sda

Mitglieder der Band „indiziert“ gebüsst

sda. Die vier Mitglieder der rechtsradikalen Band „indiziert“ sind zu Geldbussen verurteilt worden. Das Untersuchungsrichteramt Emmental-Oberaargau (UR-Amt) wirft ihnen einen Verstoss gegen die Rassendiskriminierungsnorm vor.

Es wurden mehrere CDs und Textschriften beschlagnahmt, wie das UR-Amt am Mittwoch bekannt gab. Die Untersuchungsrichterin sah den Verstoss gegen die Antirassismusstrafnorm als erfüllt an. Die Betroffenen haben Einsprache erhoben; der Fall kommt vor den Gerichtskreis Burgdorf-Fraubrunnen.

Das UR-Amt hat die Bussen ausgesprochen, nachdem es den Inhalt der von den vier Band-Mitgliedern komponierten, getexteten und vertriebenen CDs mit den Titeln „Eidgenössischer Widerstand“ und „Marsch auf Bern“ geprüft hat. Das bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmte Material wurde auch dem Dienst für Analyse und Prävention des Bundes vorgelegt.

Zur Bussenhöhe machte das Gericht auf Anfrage keine Angaben. Mit dem Einspruch bestehe diese faktisch im Moment nicht mehr, sagte der stellvertretende Präsident Remo Leibundgut. Es komme jetzt zu einem öffentlichen Hauptverfahren, in welchem ein Entscheid fallen werde.

Kürzlicher Auftritt

Für Wirbel gesorgt hat die Band „indiziert“ am vorletzten Wochenende mit einem Auftritt in Burgdorf. Die Burgdorfer Behörden machten sie auf die geltenden Rechtsnormen aufmerksam und erlaubten das Konzert. Nach mehreren rechtsextremen Gewaltvorfällen haben die Stadtbehörden eine Reihe von Massnahmen wie Fernhaltung von bestimmten Orten gegen Gewalttäter verfügt.

Die Burgdorfer Grossrätin Johanna Wälti-Schlegel will prüfen, ob das geltende Bewilligungsverfahren für problematische Anlässe angepasst werden sollte. Die AntifaschistInnen Burgdorf fanden, es habe „ein mehr als nur merkwürdiges Licht auf die offizielle Position der Stadt Burgdorf geworfen“, dass die rechtsradikale Band ungestört feiern konnte.