Keine günstige Prognose

daslamm.ch

Vor zwei Jahren demonstrierten in Basel zweitausend Menschen gegen eine Kundgebung der rechtsextremen PNOS. Es folgte eine Repressionswelle gegen Antifaschist:innen. Die Prozessreihe ist juristisch fragwürdig, aber politisch eindeutig: Wer gegen Nazis demonstriert, muss mit einer Haftstrafe rechnen.

Anina Ritscher

Es ist der 24. November 2018 in Basel. 2000 Antifaschist:innen haben gerade erfolgreich eine Kundgebung der rechtsextremen Partei National Orientierter Schweizer (PNOS) vom Messeplatz verdrängt. Diese musste von den Einsatzkräften schliesslich in eine Seitenstrasse eskortiert werden.

Übrig bleibt die Gegendemo, sie ruft Parolen. Auf einem Transparent steht: „Rechte stoppen. Für ein solidarisches Leben.“ Aus den Boxen klingt Musik. Der Menge gegenüber steht eine Polizeikette. Ein Mann tanzt mit einem Bier in der Hand vor dem Fronttransparent herum und übertritt dabei tänzelnd das zu Boden gefallene Absperrband, das den Sicherheitsabstand zur Polizei markiert. Zwei Personen gesellen sich zu ihm. So ist es auf Videoaufnahmen der Polizei zu sehen.

Dann zerschneidet ein Knall die angespannte Luft. Der Schuss aus einem Gumischrotgewehr trifft mitten in die Demo. Die Menschen weichen jetzt zurück, treiben auseinander und werfen vereinzelt Gegenstände in Richtung der Polizeikette. Der tanzende Mann bleibt einen Moment verdutzt stehen.

Kurze Zeit später, im Messeturm, reden zwei Polizisten über den Einsatz, wie ein weiteres Video nahelegt, dass Anfang dieser Woche an die Öffentlichtkeit gelangte: „Die Steine wären nicht geflogen, wenn wir nicht Gummi gegeben hätten“ – „Haben Sie zuerst Gummi gegeben?“ — „Ja“ – „Wieso?“ – „Als Ablenkung, damit die PNOS wegkönnen.“ – „Das ist heikel, das muss ich ehrlich sagen.“

Jetzt, zwei Jahre nach diesem verhängnisvollen Tag, stehen rund vierzig Antifaschist:innen vor Gericht für die Teilnahme an einer „Zusammenrottung“, von der Gewalt ausging.

Aber: Wer wendet hier eigentlich Gewalt an?

Ein voreingenommenes Gericht

Wenige Monate nach diesem Tag folgen die ersten Hausdurchsuchungen bei Teilnehmenden der Gegendemo, landen erste Vorladungen in ihren Briefkästen. Die Staatsanwaltschaft reicht schliesslich Anklage gegen rund vierzig von ihnen ein. Es ist die grösste Prozessreihe, die Basel jemals sah.

Der häufigste Anklagepunkt ist der Landfriedensbruch. Darunter fallen alle Menschen, die an einer „Zusammenrottung“ anwesend sind, von der Gewalt gegen Personen oder Gegenstände ausgeht. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie selbst Gewalt ausgeübt haben.

Die Verteidigerin Eva Schürmann findet den Tatbestand zu ausufernd: „Der Landfriedensbruch wurde geschaffen, weil es den Behörden schwerfiel, Beweise für verübte Stratftaten während Demos zu sammeln. Sie können so Personen verurteilen, denen sie keine individuelle Straftat nachweisen können, die aber auf der Straße ihre politische Meinung kundtun.“ Für Schürmann wirke es so, als wolle man insbesondere linke Bewegungen einschüchtern.

Aber nicht nur der Straftatbestand ist umstritten – auch das Vorgehen der Staatsanwaltschaft in der Prozessreihe ist zumindest ungewöhnlich, vielleicht auch unrechtmässig. Denn anstatt die Verfahren zusammenzulegen und als Sammelklage zu behandeln, werden sie getrennt und einzeln geführt, obwohl die Anklagepunkte beinahe identisch sind.

Das hat die Konsequenz, dass die Angeklagten, deren Fälle zu einem späteren Zeitpunkt verhandelt werden, möglicherweise von einem voreingenommenen Gericht beurteilt werden. Der Verteidiger Amr Abdelaziz sagt: „Wenn mein Klient in einigen Monaten an der Reihe ist, wird das Gericht schon so viele Urteile gefällt haben, die sich auf dieselben Anklagepunkte beziehen, dass das Urteil eigentlich schon entschieden ist.“ Er komme sich als Verteidiger vor wie ein Feigenblatt: „Man ist nur dazu da, den Anschein eines fairen Prozesses zu erwecken.“

Es ist nicht das erste Mal, dass sich die Staatsanwaltschaft in Basel besonders repressiv zeigt. Bereits bei den Prozessen der sogenannten „Basel 18“ forderte sie ungewöhnlich hohe Strafen gegen Teilnehmende einer unbewilligten Demo, an deren Rand es auch zu Sachbeschädigung kam. Schon damals fiel ein Staatsanwalt durch seine Forderungen nach drakonischen Strafen auf: Camilo Cabrera.

Bei einer der aktuellen Verhandlungen verlangte er, dass der Angeklagte für fünf Jahre des Landes verwiesen werde. Dieser wäre dadurch in das faschistische Regime unter Erdoğan in die Türkei abgeschoben worden, vor dem er wegen seiner regimekritischen Haltung floh.

Cabrera brachte in derselben Verhandlung zudem eine Anklageschrift aus der Türkei als Beweismittel vor. Er fragte den Angeklagten, was darin stehe. Auf die Frage des Richters, ob er die Anklageschrift denn nicht habe übersetzen lassen, erwiderte Cabrera, er habe sie mit Google Translate überflogen. „Das war reine Stimmungsmache gegen meinen Mandanten, um ihn wie einen Krawallmacher aussehen zu lassen“, sagt die verteidigende Anwältin im Nachhinein. Cabreras Forderung nach Landesverweis wurde abgelehnt.

In einem anderen Prozess plädierte die Staatsanwaltschaft dafür, dass das Werfen einer leeren Bierdose in Richtung der Polizeikette in Vollmontur als „versuchte qualifizierte Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand“ beurteilt werde. Auch dem wurde nicht stattgegeben: Eine Bierdose gegen einen Polizistenhelm ist kein gefährlicher Gegenstand.

Keine „günstige Prognose“ für Antifaschistin

Meistens stösst die Anwaltschaft bei der Justiz aber auf offene Ohren. Das bisher härteste Urteil fällte der SP-Richter und Gerichtspräsident René Ernst: Acht Monate Haft – unbedingt. Das Urteil fiel auch deswegen so hart aus, weil die Angeklagte vor Gericht zu der Demonstration stand. Sie betonte in ihrem Plädoyer, wie unabdingbar antifaschistischer Widerstand und eine revolutionäre Bewegung seien.

In einem Interview mit der BaZ äusserte sich der zuständige Richter René Ernst zum Urteil. Der Angeklagten sei keine „günstige Prognose“ zu stellen, da sie offensichtlich aus Überzeugung gehandelt habe und noch andere Verfahren gegen sie hängig seien. Deswegen wird sie jetzt besonders hart verurteilt.

„Das überzeugt mich nicht“, sagt der emeritierte Professor für Strafrecht Peter Albrecht. „Die erwähnten Verfahren haben noch nicht zu einem rechtskräftigen Schuldspruch geführt, es gilt die Unschuldsvermutung.“ Zudem sei es nicht zulässig, allein von einer politischen Haltung auf eine Rückfallgefahr zu schliessen, wie es der urteilende Richter anscheinend tat. Allein für Landfriedensbruch sei das ein ungewöhnlich hartes Urteil.

Die verteidigenden Anwält:innen sehen in dem vorschnellen Gang an die Presse ihre Vermutung erneut bestätigt, dass das Gericht voreingenommen sei. Einzelne reichten ein Ausstandsgesuch ein. Damit wollten sie bewirken, dass das Gericht die Fälle an ein ausserkantonales Gericht abgeben muss, weil es zu befangen sei. Es wurde noch nicht entschieden.

„Am Ende“, sinniert Ernst im BaZ-Interview, „ist Gewalt Gewalt.“

Aber Gewalt entsteht nicht, weil Demonstrierende einen Stein werfen. Sie ist immer schon da, ist untrennbar im politischen System und den gesellschaftlichen Zuständen verbaut.

In der Schweiz etwa in Form eines Migrationsregimes, das Menschen einsperrt, schikaniert und in lebensbedrohliche Gefahr bringt. In Form einer Regierung, in der eine Partei sitzt, die vor Kurzem die Präventivhaft als Methode forderte, um potenzielle Gefährder:innen festzusetzen, selbst wenn sie keine Straftat begangen haben.

Oder in Form eines Polizeieinsatzes, der mit allen Mitteln einen Aufmarsch Rechtsextremer verteidigt.

Die PNOS ist eine Partei, die politisch wenig einflussreich ist, aber immer wieder mit antisemitischen und rassistischen Aussagen und Aktionen an die Öffentlichkeit tritt. Das passiert nicht isoliert, sondern ist Teil eines europaweiten und globalen Rechtsrucks.

Im Zuge der Demonstrationen gegen Anti-Corona-Demos etwa werden antisemitische Bilder und Rhetorik erneut salonfähig gemacht. Auch der Basler Sektionsleiter der PNOS, der die Demo im November 2018 anmeldete, hat sich im Anti-Corona-Umfeld getraut, gegenüber einem Journalisten die Forderung zu äussern, alle Juden*Jüdinnen sollten sterilisiert werden.

Solche Aussagen bleiben selten allein und normalisieren menschenverachtende Ideologien – Stück für Stück. Der Antisemitismusbericht für die Schweiz erfasste für das Jahr 2019 rund 500 antisemitische Äusserungen on- und offline. Die Dunkelziffer dürfte weit höher sein. Rund ein Drittel aller Menschen mit Migrationsgeschichte berichteten laut einer Befragung des Bundesamts für Statistik aus dem Jahr 2018, schon einmal rassistische Diskriminierung erfahren zu haben. Unter den 14- bis 24-Jährigen sind es sogar 45 Prozent, die solche Erfahrungen kennen.

Wer übt Gewalt aus?

Letztlich führt diese Verschiebung im Diskurs und die Akzeptanz von menschenverachtenden Aussagen auch zu einer Verschiebung im politischen Klima. Etwas mehr als ein Jahr ist es her, dass ein Mann in Halle versuchte, eine Synagoge zu stürmen und zwei Menschen tötete. In Hanau wurden vor weniger als einem Jahr neun Menschen von einem Rassisten ermordet.

An den Anti-Corona-Demos zeigen sich Rechtsextreme in Deutschland und der Schweiz selbstbewusst und offen auf der Strasse und fordern zum Teil einen gewaltsamen Sturz der Regierung. Überall in der Welt kamen in den letzten Jahren reaktionäre und faschistische Menschen in die Regierungen und bauen seither ihren Einfluss aus. Erdoğan in der Türkei, Bolsonaro in Brasilien oder Duterte in den Philippinen etwa.

Die Gegendemo in Basel bekämpfte im November 2018 diese gewaltvolle Ideologie. Die Polizei hingegen schützte sie – und wird dabei nun von der Justiz unterstützt. Gegen die PNOS-Kundgebung wurde ebenfalls Anklage eingereicht wegen Verstoss gegen die Rassismus-Strafnorm. Das Verfahren ist noch hängig. Eigentlich ist dieses Vergehen ein Offizialdelikt und muss von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden.

Politisch ist die Message der Prozessreihe klar: Wer gegen Nazis auf die Strasse geht, muss mit einer Haftstrafe rechnen.

Dagegen hat sich jetzt neuerlich Widerstand formiert: Eine breitgetragene Kampagne solidarisiert sich mit den Angeklagten und sammelt in dem großangelegten Fundraising mit dem Namen 500k Geld für die Gerichtskosten.

„Für mich war die Demo ein ermächtigendes Gefühl: Wir sind viele und wir sind selbstbestimmt“, sagt einer der Teilnehmenden von damals. Jetzt ginge es nicht darum, die Prozesse zu gewinnen, sondern den antifaschistischen Widerstand zu stärken. Für den 28. November 2020 ruft das Basel Nazifrei Bündnis erneut zu einer Demo auf, um gegen Faschismus zu protestieren und auf die Repression aufmerksam zu machen.

Richtigstellung (7.12.2020): In einer früheren Version dieses Texts hiess es, das Ausstandsgesuch sei abgelehnt worden. Das stimmt nicht. Es war zum Zeitpunkt des Erscheinens und bis heute noch nicht entschieden.