Kanton kann Konzerte von Neonazis nicht verbieten

Liestal. Heute Samstag vor einer Woche trafen sich im luzernischen Willisau zahlreiche Neonazis zu einem von der Partei National Orientierter Schweizer (Pnos) organisierten Konzert. Vorgängig war befürchtet worden, dass das Konzert allenfalls auch im Kanton Baselland stattfinden könnte, denn die Baselbieter Polizei hatte aus diversen Kanälen Kenntnis von einem geplanten Neonazi-Konzert, wie Mediensprecher Roland Walter sagt. Die Polizei hatte deshalb am 5.  Januar die Baselbieter Gemeinden gewarnt und gebeten, auffällige Beobachtungen und verdächtige Mietgesuche für gemeindeeigene Räum­lichkeiten zu melden.

Bis am Abend des 14. Januar blieb unklar, wo das Konzert der rechtsextremen Pnos stattfinden wird, denn die Veranstalter von Neonazi-Konzerten gehen für gewöhnlich äusserst vorsichtig vor, um die Behörden nicht auf den Plan zu rufen. So schafften es die Veranstalter eines Konzerts im vergangenen Oktober, dass über 5000 Rechtsextreme den Weg nach Unterwasser im Kanton St. Gallen fanden, ohne dass die Polizei vorgängig davon Kenntnis hatte. Erst kurz vor Beginn des Konzerts wurde die Polizei über den genauen Standort in Unterwasser informiert.

Bis zuletzt genarrt

Auch im Fall des Neonazi-Konzerts in Willisau hatten die Veranstalter die Behörden bis zuletzt genarrt: So erfuhr auch die Polizei von Baselland erst am Abend vom definitiven Veranstaltungsort, wie Mediensprecher Walter der BaZ bestätigt. Für den Fall, dass das Konzert doch auf Baselbieter Boden hätte über die Bühne gehen sollen sagt Walter: «In diesem Fall hätten wir eine entsprechende Lagebeurteilung vorgenommen und verhältnismässige Schritte in Erwägung gezogen.»

Was darunter genau zu verstehen ist, lässt Walter offen, denn wenn Hunderte Neonazis wie in Willisau oder gar mehrere Tausend wie in Unterwasser aus dem Nichts auftauchen, dürfte es für die Einsatzkräfte grundsätzlich schwierig werden, überhaupt einzugreifen, ohne dass die Lage eskaliert. Mediensprecher Walter sagt jedoch: «Bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder bei Straftaten schreiten wir ein und ergreifen verhältnismässige Massnahmen.»

Ein weiteres Problem, das im Zusammenhang mit Neonazi-Konzerten auftaucht, ist ein grundsätzliches: Die Veranstaltungen der Rechtsextremen lassen sich nicht so ohne Weiteres verbieten. So besteht auf kantonaler Ebene im Baselbiet keine rechtliche Grundlage, um solche Veranstaltungen im Vorfeld zu verbieten, wie Polizeisprecher Walter sagt. «Selbstverständlich nehmen wir aber in jedem Einzelfall eine sorgfältige Lagebeurteilung vor.» Die einzige Möglichkeit, die den Behörden zur Verfügung steht, ist die Verunmöglichung der Konzerte, indem keine Lokalitäten zur Verfügung stehen.

Das geschieht bereits, wie aus einer Beantwortung der Baselbieter Regierung auf eine Interpellation von Landrat Jan Kirchmayr (SP) hervorgeht, die nach dem Konzert in Unterwasser eingereicht worden war. Demnach führt der kantonale Nachrichtendienst bereits im Vorfeld «Ansprachen mit möglichen Organisatoren oder Hallenvermietern durch», um derartige Konzerte zu verhindern.

SP-Landrat Kirchmayr hatte die Interpellation vor dem Hintergrund eingereicht, dass der Kanton aufgrund seiner Grenznähe und der liberalen Gesetzgebung durchaus «attraktiv» für die Veranstalter von Neonazi-Konzerten sein könnte. Diese Befürchtung scheint vorderhand jedoch unbegründet zu sein, denn wie es in der Interpellationsantwort weiter heisst, seien den Behörden aus den letzten fünf Jahren keine Neonazi-Konzerte im Kanton bekannt. Tatsache aber bleibt: Einfach verbieten lassen sich die Treffen der Rechtsextremen nicht.