Kampf gegen Hooliganimus: Auch der Ständerat stimmt härterer Gangart zu

sda

sda. Die Polizei soll härter gegen Hooligans vorgehen können. Im Hinblick auf die EURO 08 hiess der Ständerat am Dienstag als Zweitrat eine entsprechende Gesetzesrevision gut. Im Gegensatz zum Nationalrat will er aber gewisse Massnahmen befristen.

Ziel sei es, der Gewalt vorzubeugen, sagte Hermann Bürgi (SVP/TG), Präsident der Rechtskommission. Hooliganismus sei leider eine Tatsache, die auch vor Schweizer Stadien nicht halt mache. Die Massnahmen, die mit dem bestehenden Recht ergriffen werden können, reichten nicht aus.

Zentrales Element der Vorlage ist eine Datenbank, in der notorische Randalierer erfasst werden. Weiter sieht das revidierte Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) eine Meldepflicht, Rayonverbote und Ausreisesperren vor, um Hooligans von den Stadien fernzuhalten.

Die Massnahmen können gegen Jugendliche ab 12 Jahren verhängt werden. Als schärfste Massnahme können Personen ab 15 Jahren für längstens 24 Stunden in Polizeihaft genommen werden. In der Schlussabstimmung hiess der Ständerat die Revision mit 27 zu 0 Stimmen bei 9 Enthaltungen gut.

Ausweg aus Dilemma: Befristung

In den Beratungen war wie zuvor auch im Nationalrat die Verfassungsmässigkeit der Gesetzesrevision umstritten. Ein Rückweisungsantrag von Thomas Pfisterer (FDP/AG) hatte jedoch keine Chance. Sollten die Massnahmen bis 2008 stehen, müsse das Gesetz schnell verabschiedet werden, sagte Bundesrat Christoph Blocher.

Allerdings räumte selbst der Justizminister ein, dass Zweifel an der Verfassungsmässigkeit der Revision bestünden. Es sei unter Juristen nicht klar, ob der Bund – an Stelle der Kantone – überhaupt die Kompetenz habe, solche polizeilichen Massnahmen zu ergreifen.

Als Ausweg aus dem Dilemma beschloss der Ständerat – im Gegensatz zum Nationalrat – Rayonverbote, Meldepflicht und Polizeihaft bis Ende 2009 zu befristen. Bis dann sollen Wege geprüft werden, wie die verfassungsrechtlichen Bedenken ausgeräumt werden könnten.

Der Ständerat dachte dabei an eine Verfassungsänderung oder ein Polizeikonkordat der Kantone, das die Massnahmen übernimmt. Mit einer nach an den Gesetzesberatungen überwiesenen Motion der Rechtskommission beauftragt der Ständerat den Bundesrat, dies zu prüfen. Der Bundesrat hatte Annahme der Motion beantragt.

Nur Repression

Anita Fetz (SP/BS) störte sich daran, dass die Revision nur repressive Massnahmen vorsieht. Sie schlug vor, im Gesetz zu verankern, dass Vereine zu Fanarbeit verpflichtet werden können. Weiter sollte festgeschrieben werden, dass der Staat zur Strafe Geisterspiele verordnen kann.

Diese Art von Vorschriften gehörten nicht in ein Polizeigesetz, gab Kommissionspräsident Bürgi zu Bedenken. Bundesrat Blocher sagte, es gehöre in die Verantwortung der Vereine, sich um die Fanarbeit zu kümmern. Der Antrag Fetz wurde mit 8 Ja- zu 30 Nein-Stimmen abgelehnt.

Die Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit geht nun zurück in den Nationalrat. Dieser hatte sich in der Wintersession gegen eine Befristung der Massnahmen ausgesprochen.