Jaggi-Flugblatt nicht diskriminierend

 

Tages-Anzeiger vom 13.2.2010

Das Ende Januar in die Langnauer Haushalte verteilte Flugblatt von Georg Jaggi, Kandidat für Gemeinderat und Gemeindepräsidium, wird aus juristischer Sicht nicht als Rassendiskriminierung beurteilt.

Die Staatsanwaltschaft trete nicht auf eine entsprechende Anzeige der Gemeinde ein, teilt Gemeindeschreiberin Ingrid Hieronymi mit. Jaggi kandidierte ursprünglich für die rechtsextreme Pnos, diese hat sich inzwischen vom 46-jährigen arbeitslosen Werkzeugmacher distanziert.

Rassistische Aussagen

Jaggi schrieb im Flugblatt: «Es bekümmert mich sehr, dass die Germanen aussterben und die nicht germanischen Rassen sich so sehr vermehren, dass es immer mehr Menschen gibt und das Leben wegen Überbevölkerung immer unerträglicher und immer qualvoller wird.» Laut Staatsanwaltschaft verletzt eine pauschale Herabsetzung aller Nichtgermanen Bestimmungen im Schweizerischen Strafgesetzbuch über die Würde und Gleichheit des Menschen in seiner Eigenschaft als Angehöriger einer bestimmten Ethnie nicht. Deshalb seien die Voraussetzungen für die Eröffnung einer Strafuntersuchung nicht gegeben.

Lukas Nussbaumer