Hooligan-Prozess in Basel

sda

Zwischen 30 Tage und 14 Monate Gefängnis bedingt

sda. Mit bedingten Gefängnisstrafen von 30 Tagen bis 14 Monate und zweiFreisprüchen endete am Freitag in Basel der Prozess gegen 30 junge Männer,die an den Ausschreitungen nach einem Fussballspiel beteiligt gewesen seinsollen.Nach dem Fussballmatch FC Basel gegen FC Luzern war es am 17. August 2002 zuschweren Krawallen gekommen. 17 Verletzte und ein beträchtlicher Sachschadenlautete die Bilanz. Seit zwei Wochen mussten sich jetzt 30 Männer wegenLandfriedensbruch und weiteren Delikten vor dem Basler Strafgerichtverantworten.

In 28 Fällen gelangte das Gericht zu einem Schuldspruch; das Strafmass liegtbei allen unter den Anträgen des Staatsanwaltes. Die Anklage hatte zwischenvier und achtzehn Monaten gefordert. Zwei Angeklagte sprach das Gerichtkostenlos frei, da eine Teilnahme an den Krawallen nicht nachzuweisen war.

Urteilseröffnung gruppenweise

Die Urteilseröffnung erfolgte am Freitagnachmittag gruppenweise. Die Einteilunghatte sich nach dem Ausmass der Belastung der einzelnen Angeklagten gerichtet.Die mit vierzehn Monaten höchste Strafe sprach das Gericht gegen einenAngeklagten aus, der sich nicht nur wegen der Krawallen in Basel, sondern auchwegen Ausschreitungen in Zürich in der Nacht vor dem Champions-League-Spieldes FCB gegen Liverpool zu verantworten hatte.

Für 17 Angeklagte liegen die Strafen zwischen dreieinhalb und sieben Monaten -je nach Ausmass der Beteiligung beim Schleudern von Gegenständen gegen diePolizei und Sachbeschädigungen.

10 Angeklagte, die weder Gegenstände gegen die Polizei geworfen nochSachbeschädigungen begangen hatten, erhielten Strafen von 30 Tagen bisdreieinhalb Monate Gefängnis bedingt.

Kein Schauprozess

Die Schadenersatzforderungen von rund 300 000 Franken wurden zum grössten Teilauf den Zivilweg verwiesen. Sie seien teils nicht belegt, teils nichtbeziffert, begründete der Gerichtspräsident den Entscheid. Zwei Angeklagtewurden bei der Anerkennung eines Teils der Forderungen behaftet. Es geht dabeiaber nur um geringe Beträge.

Der Gerichtspräsident wies den von einem Verteidiger am ersten Verhandlungstagerhobene Vorwurf des Schauprozesses zurück. Das Gericht habe sich bemüht, denverschiedenen Facetten und den individuellen Umständen für jeden einzelnenAngeklagten gerecht zu werden, sagte der Vorsitzende des Dreiergerichts.

Als entlastende Umstände berücksichtigte das Gericht den Tränengaseinsatz derPolizei im Stadion, der bei etlichen Fans Wut ausgelöst hatte, und den fürdie Basler negativen Verlauf des Spiels, das mit einer Niederlage und zweiroten Karten für den FCB endete. Das vermöge ein Stück weit zu erklären,dass viele ausgerastet seien, sei aber keine Entschuldigung.