hatte, ist noch nicht abgeschlossen. Die Waadtländer Staatsanwaltschaft und der Anwalt des Buchhändlers

sda

rekurrieren ans Bundesgericht.

Staatsanwalt Jean-Marc Schwenter und der Anwalt des Buchhändlers bestätigten heute eine entsprechende Meldung der Tageszeitung „La Tribune deGenève“. Der Kassationshof des Waadtländer Kantonsgerichts hatte den Buchhändler vergangenen Montag wegen Rassendiskriminierung zu 20 TagenGefängnis bedingt verurteilt.

Der Waadtländer Staatsanwalt versteht nicht, weshalb das Urteil, das 1997 in erster Instanz auf vier Monate Gefängnis bedingt gelautet hatte, auf 20 Tagereduziert worden ist. Er behält sich aber vor, den Rekurs zurückzuziehen, wenn die Erwägungen des Gerichts vorliegen. Der Anwalt des Buchhändlers legtNichtigkeitsbeschwerde ein.

Werden die Rekurse aufrecht erhalten, kommt der Fall zum zweiten Mal vor Bundesgericht. Vergangenes Jahr hatte der Kassationshof des Bundesgerichts einerstes Urteil des Waadtländer Kantonsgerichts, das den Buchhändler freigesprochen hatte, aufgehoben.

Dem Buchhändler wurde vorgeworfen, mehr als 200 Exemplare des Buchs „Die grundlegenden Mythen der israelischen Politik“ des Revisionisten RogerGaraudy in der Schweiz verkauft zu haben. In diesem wird der Genozid am jüdischen Volk in Frage gestellt.