Facebook-Like-Urteil wird ans Zürcher Obergericht weitergezogen

sda/ats.

Der Anfang Woche vom Bezirksgericht Zürich verurteilte Facebook-User zieht den Entscheid ans Obergericht weiter. Weil er ehrverletzende Äusserungen mit Like-Zeichen versehen hatte, befand ihn das Gericht der mehrfachen üblen Nachrede für schuldig.

Wie der Verteidiger des Verurteilten am Donnerstag gegenüber der Nachrichtenagentur sda sagte, gehe man in Berufung. Das Zürcher Obergericht wird sich folglich damit auseinandersetzen müssen, ob sich strafbar macht, wer auf der Online-Plattform Facebook ehrverletzende Inhalte mit einem Klick auf den „Gefällt mir“-Knopf quittiert.

Das Bezirksgericht Zürich hatte den Mann, der den Tierschützer Erwin Kessler verunglimpfte, wegen mehrfacher übler Nachrede zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 100 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt.

Eine Verurteilung hätte sich nach Ansicht des Gerichts nur verhindern lassen, wenn der Täter beweisen kann, dass die

Äusserungen der Wahrheit entsprechen, oder dass er ernsthafte Gründe hatte, sie in guten Treuen für wahr zu halten.

Inhalte befürwortet

Der Verurteilte, ein 45-jähriger Mann, bezeichnete den Tierschützer Erwin Kessler und den Verein gegen Tierfabriken Schweiz auf Facebook als „Antisemiten“ respektive „anti-semitischen Verein“, „Rassisten“ und „Faschisten“. Zudem markierte er mehrere Facebook-Beiträge Dritter, die solche Inhalte enthielten, mit „gefällt mir“ und kommentierte und verlinkte je einen solchen Beitrag.

Mit dem Anklicken des „Gefällt mir“-Buttons habe der Mann die ehrverletzenden Inhalte klar befürwortet und sie sich damit zu eigen gemacht. Auf Facebook seien die Äusserungen weiterverbreitet und so einer Vielzahl von Personen zugänglich gemacht worden.