Die Reue überzeugt den Staatsanwalt nicht

Der Rädelsführer des Skinhead-Überfalls in Hochdorf soll hinter Gitter, hat die Anklage verlangt. Zwei Mittäter standen ebenfalls in Luzern vor Gericht.

Autor: Von Ueli Bachmann, Luzern

Die drei Skinheads hatten am 4. November 1995 zusammen mit über 50 Gleichgesinnten die antifaschistische Veranstaltung „Festival der Völkerfreundschaft“ im luzernischen Hochdorf gestürmt. Vermummt und bewaffnet mit Baseballschlägern, Gummiknüppeln und Eisenstangen schlugen sie auf Anwesende und Mobiliar ein. Der Überfall dauerte knapp fünf Minuten. Mehrere Personen wurden verletzt. Musikanlagen und Mobiliar im Wert von 17 000 Franken gingen in die Brüche.

40 von 56 Tätern wurden vor einem Jahr vom Amtsstatthalteramt Hochdorf mit bedingtem Freiheitsentzug von neun Wochen bis zu drei Monaten sowie Bussen bestraft. 13 Täter im jugendlichen Alter wurden der Jugendanwaltschaft überstellt.

Unter den drei Tätern, die sich am Freitag vor dem Luzerner Kriminalgericht unter anderem wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung verantworten mussten, befand sich der Drahtzieher des Überfalls. Der 23jährige Thurgauer hatte ursprünglich einen „Rachefeldzug“ gegen Linke im Zürcher Niederdorf geplant, wie er sagte. Weil die Polizei davon Wind bekam, zog die Schlägertruppe ans Fest in Hochdorf, um „denen mal aufs Maul zu hauen“.

Gestern versuchte er vor Gericht Einsicht und Reue zu zeigen: „Klar liebe ich die Linken immer noch nicht, aber heute würde ich nur noch im Rahmen des Gesetzes vorgehen.“ Der Staatsanwalt nahm ihm das nicht ab; er forderte zwölf Monate Gefängnis unbedingt und eine Busse von 2000 Franken. Der Angeklagte zähle nach wie vor zur Skinhead-Szene und habe auch die Skinhead-„Party“ in Burgdorf vom Juni 97 mitorganisiert.

Keine Einsicht

Ebenfalls zwölf Monate Gefängnis unbedingt und eine Busse von 1000 Franken beantragte er für einen 27jährigen Zürcher. Dieser war bei mehreren gewalttätigen Vorfällen beteiligt. Der Zürcher Skin distanzierte sich weder vom Überfall in Hochdorf noch von den rassistischen Äusserungen, die er in einem Fernsehbeitrag und gegenüber Zürcher Kantonspolizisten gemacht hatte.

Der dritte Mittäter, ein 24jähriger Berner, stand vor dem Kriminalgericht, weil bei ihm zu Hause Chemikalien gefunden wurden, die nach Ansicht des Staatsanwaltes klar zur Herstellung von Sprengstoff dienten. Der Antrag für diesen Täter lautet auf zehn Monate Gefängnis bedingt und eine Busse von 1000 Franken. Die Urteile werden später zugestellt.