Bedingte Strafen für gewalttätige Skins

Der Bund

Luzern / Das Kriminalgericht hat gegen drei Skinheads, die 1995 beim Überfall auf ein Festival in Hochdorf beteiligt waren, bedingte Strafenausgesprochen.

Autor: Ueli Bachmann, Luzern

Für den Rädelsführer der Skinheads-Schlägertruppe, die im November 1995 das

«Festival der Völkerfreundschaft» in Hochdorf überfielen, setzte es eineGefängnisstrafe von zwölf Monaten bedingt sowie 1000 Franken Busse ab mit einer Probezeit von drei Jahren. Für einen zusätzlich auch wegenrassendiskriminierenden Äusserungen verurteilten Täter gab es zwölf Monate Gefängnis bedingt und 2000 Franken Busse. Die Probezeit wurde auf vierJahre festgesetzt. Beim dritten Beteiligten wurde der Strafantrag für das Verwenden und Aufbewahren von Stoffen, die zur Herstellung von Sprengstoffbenötigt werden, fallengelassen. Ihm wurde eine Strafe von acht Monaten bedingt ausgesprochen und eine Busse von 1000 Franken auferlegt bei einerProbezeit von zwei Jahren. Damit folgte das Luzerner Kriminalgericht den Anträgen der Staatsanwaltschaft nur teilweise. Diese forderte für zwei der Täterden unbedingten Strafvollzug. Im Fall des dritten Skinheads beantragte sie zehn Monate Gefängnis, wobei es dem Gericht überlassen wurde, ob derbedingte oder unbedingte Strafvollzug gewährt werden soll.

Die Urteilsbegründungen liegen noch nicht vor. Damit bleibt offen, weshalb das Kriminalgericht für alle drei Täter den bedingten Strafvollzug gewährt.Die Staatsanwaltschaft hatte beim Rädelsführer, einem 27jährigen Thurgauer, nachgewiesen, dass dieser trotz gegenteiligen Beteuerungen nach wie vorzur Skin-Szene zu zählen ist. Erklärungsbedürftig ist vor allem die Gewährung des bedingten Strafvollzuges für den zweiten Täter, einem 23jährigenZürcher Heizungsmonteur. Er war erwiesenermassen gleich bei mehreren Vorfällen beteiligt, bei denen er sich entweder durch rassistische Äusserungenoder gewalttätige Auftritte bemerkbar gemacht hatte. Auch hatte er sich bei der Verhandlung vor dem Kriminalgericht nicht von seinen Taten distanziert.

Mehrere Verletzte
56 Rechtsradikale waren am 4. November 1995 beim Festival in Hochdorf angerückt. Ausgerüstet mit Baseballschlägern, Ketten und Eisenstangenschlugen sie auf die vorwiegend jugendlichen Anwesenden und auf Mobiliar ein. Dabei wurden mehrere Personen verletzt, und es entstand grosserSachschaden. Die Täter im Alter zwischen 15 und 32 Jahren stammten aus acht Kantonen. Dreizehn Beteiligte, die zur Tatzeit das 18. Altersjahr nichterreicht hatten, mussten sich vor den Jugendanwaltschaften verantworten.

Gegen 40 Teilnehmer des Überfalls erliess das Amtsstatthalteramt Hochdorf Strafverfügungen von sechs Wochen bis drei Monate bedingt sowie Bussenbis 1000 Franken. Bereits dieses «Schnellverfahren», das gemäss Angaben der Staatsanwaltschaft aus Kosten- und Effizienzgründen gewählt wurde, hatden Behörden Kritik eingetragen.