Die Ausreden der Schläger

Aargauer Zeitung vom 03.09.2010

Bezirksgericht Zofingen: Rechtsextreme müssen Opfer Genugtuung zahlen

Eine Gruppe Neonazis prügelte brutal auf Ramon Peter ein. Gestern mussten sich drei Beteiligte vor Gericht verantworten. Ein 22-Jähriger erhielt eine Freiheitsstrafe von 9 Monaten.

Michael Spillmann

Selbst als der damals 21-jährige Ramon Peter vor der Turnhalle Staffelbach, wo gerade der Turnerabend stattfand, bereits am Boden lag, traten die Angreifer mit ihren Springerstiefeln auf ihn ein. Es war offenbar die brutale Quittung einer Gruppe Rechtsextremer – für ein Wortgefecht, das sich eine Woche zuvor an einem anderen Fest in der Region abgespielt hatte.

Wegen des Angriffs fand sich gestern ein Trio junger Schweizer vor Bezirksgericht Zofingen wieder. Eigentlich waren an jenem 18.November 2007 sechs Personen beteiligt. Doch zwei aus der Gruppe sind ein Fall für das Jugendstrafrecht. Ein 24-jähriger Österreicher, der den ersten Schlag mit der Flasche ausgeführt haben soll, erschien erst gar nicht vor Gericht. «Ich konnte keinen Kontakt mit ihm aufnehmen», meinte der Pflichtverteidiger vor Gericht.

Schuld ist der, der nicht da war

Für einen der Angeklagten – einen 22-jährigen Solothurner – forderte die Staatsanwältin eine unbedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Er – einschlägig vorbestraft – musste sich dazu unter anderem wegen diverser Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz verantworten. Der junge Angeklagte gab auch zu, er habe Ramon Peter mit der Faust ins Gesicht schlagen wollen. Er habe aber nicht getroffen, da ihm jemand zuvorkam. Wer das denn gewesen sei, wollte der Gerichtspräsident wissen. «Dazu will ich mich nicht äussern», so die Antwort des Angeklagten. Nach dem Fehlschlag sei er aber weggegangen.

Für den Österreicher hatte die Anklage auf 12 Monate Freiheitsstrafe unbedingt plädiert. Er selber hatte in seinen Aussagen in U-Haft offenbar seinen heute 22-jährigen Schweizer Kollegen belastet. Vor Gericht drehten die Anwesenden aber den Spiess um. Soweit dies trotz aller Verdrehungen und Unschuldsbeteuerungen möglich war. Man konnte, oder wollte, sich nicht mehr so recht erinnern, wer denn damals was gemacht hat.

«Nicht mehr in der Szene»

Im Saal sassen auch eine 24-jährige Aargauerin – die Ex des Österreichers – und ein 24-jähriger Basler. Alle betonten sie, sie hätten heute nichts mehr mit der Szene zu tun. Während die Frau wegen Angriffs und Tätlichkeiten zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt wurde, gab es für den 24-Jährigen einen Freispruch. «Ich stand 10 Meter entfernt», erinnerte er sich an die Schlägerei. Seinen jüngeren Kollegen verurteilten die Richter einstimmig zu 9 Monaten Freiheitsstrafe, die er in Halbgefangenschaft absitzen darf.

Ramon Peter hatte beim Angriff schwere Kopfverletzungen erlitten. Sein Leben sei an einem «seidenen Faden» gehangen, die Ärzte mussten zweimal operieren. Nun erhält er von den zwei «geläuterten» Rechtsextremen solidarisch 5000 Franken Genugtuung.