Busse für rockende Rechtsextreme Burgdorf «Indiziert»-CD soll rassendiskriminierend sein

BernerRundschau

Busse für rockende Rechtsextreme Burgdorf «Indiziert»-CD soll rassendiskriminierend sein

Die Mitglieder der rechtsextremen Band «Indiziert» sind wegen ihrer beiden CDs «Eidgenössischer Widerstand» und «Marsch auf Bern» zu Bussen verurteilt worden. Das Untersuchungsrichteramt Emmental-Oberaargau büsste die vier Bandmitglieder wegen Verstosses gegen die Antirassismus-Strafnorm. Alle Bandmitglieder haben Einspruch gegen die Strafmandate erhoben, das Urteil ist demnach noch nicht rechtskräftig, der Fall wird vor Gericht verhandelt werden müssen. Weitere Informationen waren gestern nicht verfügbar: Das Untersuchungsrichteramt erklärte sich für nicht mehr zuständig, der Gerichtspräsident wollte noch keine weiteren Angaben zum Fall machen.

Bereits Anfang Dezember hatte die Kantonspolizei Bern den Raum der Band in Roggwil durchsucht und dabei Tonträger und Schriften beschlagnahmt. Zur gleichen Zeit hatte der Liegenschaftsbesitzer im Namen der Band ein Baugesuch eingereicht. Aus dem Bandraum sollte ein Clublokal werden. Sieben Einsprecher wehrten sich gegen die Umnutzung. Nach der Hausdurchsuchung prüfte Regierungsstatthalter Martin Lerch, ob das Verfahren sistiert werden soll. Das war nicht nötig, der Liegenschaftsbesitzer zog das Baugesuch zurück und warf die Band aus dem Übungsraum (wir berichteten).

Weiteren Ärger für die Band?

Die erste «Indiziert»-CD steht in Deutschland auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften. Weiteren Ärger könnte es für die Band auch in der Schweiz geben, wenn das Urteil rechtskräftig wird. Die Antirassismus-Strafnorm – bestraft wird, wer öffentlich gegen eine Person wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufruft – schliesst auch die Organisation von Propagandaaktionen mit ein. Der Freiburger Strafrechtsprofessor Marcel A. Niggli kommt in seinen Ausführungen zur Strafnorm zum Schluss, dass unter den Begriff des «Organisierens» unter anderem die Tätigkeiten von Händlern, Verlegern oder Verkäufern fallen. Die «Indiziert»-Silberscheiben dürften nach einer Verurteilung wohl nicht mehr verkauft werden.