Beamter unter Rassismusverdacht. Jungpolitiker Adrian Spahr verlässt die Basler Polizei.

Tages-Anzeiger.

Der umstrittene Berner Politiker Adrian Spahr (Junge SVP) ist nicht länger bei der Basler Polizei angestellt. Gemäss eigenen Angaben hat er gekündigt.

Der Jungpolitiker Adrian Spahr (JSVP), gegen den ein Verfahren wegen Rassendiskriminierung läuft, ist nicht länger Angestellter bei der Basler Polizei. Spahr verbreitete 2018 ein Facebook-Plakat, das Fahrende in Bern als stinkende, unzivilisierte Menschen darstellt. «Schmutz, Fäkalien, Lärm, Diebstahl – Nein zum Transitplatz für ausländische Zigeuner!», lautete der dazugehörige Slogan. Dieses Motiv wurde vom Regionalgericht Bern-Mittelland als Verstoss gegen das Diskriminierungsgesetz gewertet. Seit rund zwei Jahren läuft das Strafverfahren bereits, da Spahr das Urteil zunächst ans Berner Obergericht und später ans Bundesgericht weiterzog.

Basler Polizei unter Druck

Das Verhalten des jungen SVP-Politikers ist nicht nur im Kanton Bern ein Thema. Auch in Basel-Stadt gibt es seit 2018 harte Kritik, die nicht abklingen will: «Wie kann jemand hier als Polizist arbeiten, der in Bern wegen Rassendiskriminierung angeklagt ist?», lautete die Frage, die vor allem linke Politiker in Basel beschäftigte. Erst kürzlich, im Mai dieses Jahres, reichte die Grossrätin Tonja Zürcher (Basta) eine Interpellation zum Thema rechtsextreme Tendenzen bei der Basler Polizei ein.

Schliesslich führe die Basler Polizei regelmässig Workshops durch, um ihre Angestellten für das Thema Rassismus zu sensibilisieren. «Die Aktionen von Adrian Spahr auf Facebook stehen dazu natürlich krass im Widerspruch», sagt Zürcher. Ein Widerspruch, der seit 1. Juli nicht mehr existiert: Adrian Spahr hat das Arbeitsverhältnis gemäss eigenen Angaben aufgelöst. «Meine ordentliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses hat nichts mit dem laufenden Verfahren wegen Rassendiskriminierung gegen mich zu tun», sagt er gegenüber dieser Zeitung. Auch der Druck seitens der Politik, der in den letzten Monaten zunahm, sei nicht der ausschlaggebende Punkt gewesen.

Toprak Yerguz, Mediensprecher der Basler Polizei, sagt dazu lediglich: «Ich kann bestätigen, dass Adrian Spahr nicht mehr bei uns angestellt ist.» Seine neue Beschäftigung will Spahr nicht verraten – auch nicht, ob er weiterhin im Sicherheitsbereich tätig sein wird.

Ehrverletzende Kommentare

Die Basler Polizei versetzte Adrian Spahr nach den Vorkommnissen von 2018 in den Innendienst. Sie liess durchblicken, dass sie mit der Situation unzufrieden war. «Diese Schlagzeilen sind nicht jene, mit denen die Kantonspolizei Basel-Stadt in Verbindung gebracht werden will», sagte Mediensprecher Toprak Yerguz.

Dennoch sah sie sich immer wieder dem Druck ausgesetzt, Spahr zu entlassen – etwa von der Gesellschaft für bedrohte Völker (GFBV), die das Gespräch mit Polizeikommandant Martin Roth suchte: «Grundsätzlich sind wir auf erstaunliche Offenheit bei der Basler Polizei gestossen», sagt Co-Geschäftsleiter Christoph Wiedmer. Der Kommandant habe zugegeben, dass es durchaus Beamte mit schwierigen Tendenzen bei der Basler Polizei gebe. Wiedmer störte sich insbesondere daran, dass Adrian Spahr das Thema mit den Fahrenden auf dem Berner Transitplatz in Wileroltigen immer weiter bewirtschaftete: «Noch im Mai dieses Jahres schoss er gegen die Fahrenden und lässt unter seinen Posts Kommentare stehen, die klar gegen das Rassismusgesetz verstossen», sagt er.

Spahr erwidert darauf: «Unter meinen unproblematischen und rechtlich zulässigen Posts stehen manchmal über hundert Kommentare. Wenn ich merke, dass es eskaliert, scrolle ich sie durch und lösche diejenigen, die ehrverletzend sind.»

Das Plakat von 2018, das den Ausschlag zu seiner medialen Bekanntheit gab, würde er heute nicht mehr so gestalten, sagt er – verteidigt es aber nach wie vor: «Wir haben uns damals auf ein Schreiben der Staatsanwalt gestützt, das klar besagt, dass der Begriff ‹Zigeuner› nicht gegen das Diskriminierungsgesetz verstösst, weil er keine Ethnie bezeichnet», so Spahr. Wer nicht explizit eine Rasse, Ethnie, Religion oder sexuelle Orientierung beleidige, falle nicht unter dieses Gesetz. Das Bundesgericht wird diesbezüglich Klarheit schaffen.