Thompson hat eine Anzeige am Hals

Limmattaler Zeitung: Schlieren · Nach Konzertverbot – die Geschichte um den umstrittenen Sänger wird um ein Kapitel reicher

Nun könnten die kontroversen Lieder des kroatischen Sängers Thompson alias Marko Perkovic auch rechtliche Folgen haben: Im Nachzug eines Konzerts in Kroatien sieht sich der Sänger mit einer Ordnungsanzeige konfrontiert. Dies teilte sein Management kürzlich mit, mehrere kroatische Medien berichteten in der Folge über den Vorfall.

Diese Nachricht kommt aus Sicht des Sängers zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt. Denn als bekannt wurde, dass Thompson in Schlieren auftreten würde, hatte sich grosser Widerstand formiert. Erst vor gut zwei Wochen sprach der Schlieremer Stadtrat ein Verbot gegen den geplanten Auftritt vom 3.September in der Sporthalle Unterrohr aus. Cronight, der Organisator des Konzerts, rekurrierte beim Dietiker Statthalteramt gegen das Verbot. Der Entscheid steht derzeit noch aus.

Am besagten Konzert vom 6.August im südkroatischen Knin sang Thompson das Lied «Za dom spremni» (dt: Bereit für das Vaterland). Der Titel diente dem Ustascha-Regime des unabhängigen kroatischen Staates als Kampfruf. Zur Zeit des Zweiten Weltkriegs war Ustascha eng mit Nazideutschland verbündet. Über sein Management lässt der Sänger ausrichten, dass die Anzeige politisch motiviert sei und für die anstehenden Parlamentswahlen in Kroatien vom 11.September Stimmung gemacht werden solle.

Veranstalter hat noch Hoffnung

Die Organisatoren des Konzerts in Schlieren stehen noch immer hinter dem Sänger. Wie ein Sprecher von Cronight auf Anfrage sagt, müsse dieses Lied in einen historischen Kontext gestellt werden. Auch bezüglich der Durchführung des Anlasses von Anfang September geben sich die Organisatoren kämpferisch. «Derzeit behandelt das Dietiker Statthalteramt unseren Rekurs und wir hoffen natürlich auf einen positiven Entscheid», so der Sprecher. «Thompson selber kann es kaum fassen, welch ein Theater hier in der Schweiz um einen seiner Auftritte gemacht wird. Im vergangenen Jahr konnte er noch in Fribourg singen, heute soll es in Schlieren nicht mehr gehen», so der Veranstalter.

Diese Woche werde der Schlieremer Stadtrat um eine Stellungnahme zum Konzertverbot gebeten, bereits in der kommenden Woche könnte ein Entscheid fallen, so der Sprecher. Auf Anfrage bestätigt das Dietiker Statthalteramt zwar den Eingang des Rekurses, gibt bezüglich des weiteren Verlaufs jedoch keinerlei Auskünfte.

Wie die Chancen stehen, dass das Konzert doch noch durchgeführt werden kann, darüber will der Cronight-Sprecher nicht spekulieren. Der Sänger selbst, scheint noch daran zu glauben, dass sein Auftritt in Schlieren zustande kommt: Auf seiner Website wird der Anlass auf einem grossen Banner angekündigt.

Zu den neusten Ereignissen in Kroatien könne die Stadt Schlieren mangels vertiefter Informationen keine Stellung nehmen, wie Stadtpräsident Toni Brühlmann-Jecklin (SP) auf Anfrage sagt. Er weist aber darauf hin, dass auch gegenüber dem Statthalteramt die Argumentation zum Konzertverbot, die im Rahmen der Vernehmlassung abgegeben wurde, dieselbe geblieben ist: «Uns geht es darum, dass die Sicherheit im öffentlichen Raum gewährleistet ist.»

«Bezüge zu Faschismus glasklar»

Es müsse damit gerechnet werden, dass einzelne Personen oder Gruppierungen den Anlass stören würden, wie der Stadtrat damals in einer Mitteilung schrieb. Bezüglich des Konzerts seien mehrere Mails von besorgten Bürgern eingegangen, wie Sicherheitsvorstand Pierre Dalcher (SVP) Mitte Juli sagte: «Das Gefahrenpotenzial, das von diesem Anlass ausgeht, ist sehr schwierig einzuschätzen.»

Durch einen offenen Brief der Juso Kanton Zürich von Mitte Juni kam die Kritik am Thompson-Konzert erst ins Rollen. Diese sieht sich durch den jüngsten Vorfall nun auch in ihren Efforts bestätigt, wie Co-Präsident Lewin Lempert auf Anfrage sagt. «Am Konzert in Knin gab es auch Demonstrationen von Neonazis. Dies zeigt deutlich, wie brandgefährlich Thompson ist», sagt er. Das Argument der Veranstalter, dass Thompsons Musik in einem historischem Kontext betrachtet werden müsse, lässt er nicht gelten: «Die Bezüge zum kroatischen Faschismus im Zweiten Weltkrieg sind glasklar. Die Rede vom ‹historischen Kontext› verharmlost Thompsons Verherrlichung des Ustascha-Regimes massiv.»