Korrektes Kundgebungsverbot

Landbote

LAUSANNE ? Das von den Schwyzer Behörden erlassene Demonstrationsverbot für den 1. August 2005 in Brunnen ist im Interesse der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ergangen und verhältnismässig gewesen. Mit dieser Begründung hat das Bundesgericht eine Staatsrechtliche Beschwerde des «Bündnisses für ein buntes Brünnen» abgewiesen.

Das Bündnis hatte im August 2005 den Gemeinderat Ingenbohl ersucht, ihm in Brunnen am 1. August 2006 die Durchführung einer antifaschistischen Platzkundgebung mit multikulturellem Strassenfest zu bewilligen. Sowohl der Gemeinderat Ingenbohl als auch das Verwaltungsgericht des Kantons wiesen das Gesuch ab, weil befürchtet wurde, dass rechtsextreme Kreise die Kundgebung stören und mit gewaltsamen Auseinandersetzungen die öffentliche Ordnung gefährden könnten. Aus dem Urteil geht hervor, dass die Behörden einen Polizeieinsatz wegen der Art der Kundgebung, des mutmasslichen Aufmarsches Rechtsextremer und der engen Verhältnisse als problematisch einschätzen durften.