Anwalt will nur bedingte Haftstrafe

BernerZeitung

Der eine wurde aggressiv, der andere gab aus Angst einen Schuss ab. Das Urteil ist für Dienstag angesetzt.

Wegen eines Pistolenschusses vor einer Berner Disco steht der 28-jährige Gründer der rechtsextremen Nationalen Partei Schweiz (NPS) vor Gericht. Sein Anwalt plädierte für acht Monate bedingt. Das Urteil ist für Dienstag angesetzt.

Im Februar 2002 hatte der Angeschuldigte im Zuge einer Pöbelei vor der Disco Tonis the Club in der Berner Aarbergergasse einen Pistolenschuss abgegeben, der nahe von zwei ihm flüchtig Bekannten einschlug. Einer von ihnen, ein Club-Türsteher, sagte aus, der Angeschuldigte habe ihn vorher «durch Grimassen» provoziert, worauf es zum Streit gekommen sei. Dies bestritt der Angeschuldigte am Freitag vor dem Kreisgericht Bern-Laupen. Der Türsteher sei «extrem aggressiv» und habe ihn bedroht. Deshalb habe er seinen Revolver hervorgeholt, was sein Gegenüber nur noch aggressiver gemacht habe. Daraufhin habe er aus Angst einen Warnschuss abgegeben, sagte der 28-Jährige. Er habe den Revolver aber nie auf Personen gerichtet.

Sein Anwalt plädierte auf eine bedingte Haftstrafe von acht Monaten. Sein Mandant habe «zu Recht» Angst vor dem Türsteher, einem Superschwergewicht-Boxer, gehabt und aus Notwehr gehandelt, auch wenn er dabei die Grenze der Verhältnismässigkeit überschritten habe. Er beantragte im Fall einer unbedingten Verurteilung einen Aufschub. Sein Mandant weise psychische Störungen auf, wie psychiatrische Gutachten zeigten. Er befinde sich durch die Wiedereingliederung bei der Arbeit auf gutem Weg, seine Probleme in den Griff zu bekommen.