Peter Bodenmann

Blick

Persönlich ist mir der 1. August so lang wie breit. Trotzdem: Jedes Land hat einen Nationalfeiertag. Auch die Schweiz. Weil es die Mehrheit so will.

Neonazis missbrauchen den 1. August, um auf sich aufmerksam zu machen. Deshalb stören sie jede 1.-August-Feier auf dem Rütli.

Die Schweiz darf vor den Neonazis nicht kapitulieren. Auch am 1. August nicht.

Die Schweiz hat einen Bundesrat, der für Justiz und Polizei verantwortlich ist. Christoph Blocher müsste zusammen mit den kantonalen Polizeidirektoren die Neonazis ins Leere laufen lassen. Unauffällig und geschickt.

Stattdessen findet seit Monaten ein unwürdiger Schneckentanz statt. Das Chaos ist so gross, dass neu Samuel Schmid das Rütli mit der Armee verteidigen will. Gehts noch?

Der Grund für dieses SVP-Theater: Präsidentin der Rütli-Kommission ist die ehemalige Nationalrätin Judith Stamm. Blocher mag diese unabhängige Politikerin nicht leiden. Deshalb führt er sich in Sachen Rütli auf wie ein alternder Dienstverweigerer.

Der Gesamtbundesrat muss dieses Dossier den beiden SVP-Bundesräten sofort wegnehmen. Denn wir brauchen auf dem Rütli weder die Armee noch die Neonazis.

Franz Steinegger

Kein Tag vergeht, ohne dass ein neuer Vorschlag für die 1.-August-Feier auf dem Rütli erscheint.

Eigentümerin der Rütliliegenschaft ist die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft. Grundsätzlich darf die Eigentümerin bestimmen, wie und durch wen ihre Liegenschaft genutzt wird.

Während die 1.-August-Feier auf dem Rütli früher eine beschauliche und patriotische Veranstaltung war, ist sie seit einigen Jahren als Protesttheater der rechtsextremen Szene missbraucht worden. Natürlich wird nicht demonstriert, um die Redner oder andere Besucher zu beeinflussen. In Wahrheit werden diese Provokationen für die Zeitungsleser, Radiohörer und Fernsehzuschauer veranstaltet. Wenn diesem Theater jede mediale Aufmerksamkeit entzogen würde, wäre der Spuk bald beendet.

Der Reklamebummel der Rechtsextremen am 1. August auf das Rütli hat nur in zwei Fällen Wirkung: einmal, wenn wir so waschlappig sind, dass man sich durch dieses Medienschauspiel ins Bockshorn jagen lässt; und zweitens, wenn die Demonstranten eine rabiate Auseinandersetzung anzetteln.

Die Polizei hat Eigentum und Besucher zu schützen. Dass die Zentralschweizer Kantone dies nicht allein berappen wollen, ist ver- ständlich. Was für die Fussball-Europameis- terschaft recht ist, sollte eigentlich auch für eine nationale 1.-August-Veranstal- tung gelten.