Zwei Urteile rechtskräftig

Der Bund

Von-Allmen-Prozess Die Urteile gegen die zwei Mittäter im Unterseener Mordprozess sind rechtskräftig. Renato S. und Michael S. sind vom Kreisgericht Interlaken-Oberhasli am 29. März wegen Mordes am 19-jährigen Marcel von Allmen und weiterer Straftaten zu je 16 Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Die beiden Verurteilten, deren Verteidiger je 12-jährige Zuchthausstrafen beantragt hatten, akzeptieren nun das Urteil. Sie haben auf eine Appellation ans Obergericht verzichtet, und dies tat auch der Staatsanwalt, der für die zwei Mittäter je 18 Jahre Zuchthaus gefordert hatte. Noch nicht rechtskräftig ist die lebenslängliche Zuchthausstrafe, die das Kreisgericht gegen den Haupttäter im Mord an Marcel von Allmen, Marcel M., verhängt hatte. Sein Verteidiger hat die Appellation ans Obergericht angekündigt. (ktn)