Bödeli-Mord: Haupttäter erhält keine Haftlockerungen

Berner Zeitung.

Der Haupttäter im Mordfall auf dem Bödeli ­kämpft vor Obergericht um Haftlockerungen. Er hatte 2001 mit Kollegen aus dem rechtsextremen Umfeld einen Mann ermordet und war zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt worden.

Es ist 17 Jahre her, dass der Mord an einem jungen Ober­länder die Schweiz erschütterte. Vier junge Männer vom «Orden der arischen Ritter» töteten in Unterseen ihren Kollegen, der das Schweigegelübde der Gruppierung gebrochen hatte. Das Obergericht des Kantons Bern verurteilte den Haupttäter im August 2005 zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe.

Nun musste sich das Obergericht erneut mit dem Mordfall ­beschäftigen: Der Haupttäter verlangte Vollzugslockerungen (Hafturlaube, offener Vollzug), die ihm zuerst die Bewährungs- und Vollzugsdienste und später die Polizei- und Militärdirektion (POM) verweigerten.

Und auch beim Obergericht ist er nun abgeblitzt. Dieses schreibt in seinem Urteil, dass aus heutiger Sicht ­davon auszugehen sei, dass der Mann «noch geraume Zeit im geschlossenen Vollzug verbringen müsse».

Der Anwalt des knapp 40-Jährigen kritisiert in erster Linie das Gutachten, auf das sich der Entscheid der Behörden abstütze. Dieses sei veraltet und nicht beweistauglich. Es handle sich um ein «reines Aktengutachten, das ohne persönliche Untersuchung» angefertigt worden sei.

Die Anhörung vor der Fachkommission sei eine Farce gewesen. Der Entscheid der POM basiere nicht auf einer objektiven Beurteilung des Falles, sondern auf einem «politisch motivierten Ausgangs- und Urlaubsstopp» von Polizeidirektor Käser.

Weiter weist der Anwalt auf das korrekte Verhalten seines Mandanten im Vollzug hin. Er verfüge heute über kein kriminelles Umfeld mehr und sei unpolitisch. Selbst wenn man eine Rückfall­gefahr nicht ausschliesse, seien begleitete Urlaube zu gewähren.

Er verweigert Therapie

Das Obergericht folgt den Argumenten der Vollzugsdienste und der POM. So gebe es objektive ­Anhaltspunkte dafür, dass die ­behauptete Distanzierung von rechtsextremen Ideologien ein reines Lippenbekenntnis sei. Die Aussagekraft des Aktengutachtens sei zwar beschränkt. Das hänge aber damit zusammen, dass er sich nicht persönlich untersuchen lasse.

Entscheidend für das Obergericht ist, dass der Verurteilte sich weigert, sich therapeutisch mit den Delikten auseinanderzusetzen. Nur mit einer aktiven Mitwirkung verfüge der Mann «längerfristig durchaus über eine Lockerungs- oder letztlich eine Freiheitsperspektive».

Zurzeit stehe aber sowohl die Rückfall- wie auch die Fluchtgefahr Vollzugslockerungen entgegen. Und seien das nur begleitete Ausgänge oder Urlaube, stellt das Gericht zusammenfassend fest.

Das Urteil des Obergerichts ist nicht rechtskräftig. Eine Beschwerde ist beim Bundesgericht hängig.


KASTEN: Der Mord auf dem Bödeli

Der Mord an einem 19-jährigen Oberländer geschah am 27. Januar 2001. Der damals 21-jährige Täter sowie die drei Mittäter gehörten dem rechtsextremen «Orden der arischen Ritter» an. Dieser Orden wurde gegründet, um das Bödeli vor pöbelnden Ausländern zu schützen.

Weil das Opfer ein Schweigegelübde gebrochen hatte, lockten die vier Täter ihren früheren Schulkollegen in eine Falle und machten ihm den Prozess. Bei der Ruine Weissenau in Unterseen schlug der Haupttäter ihn mit einem Chromstahlrohr nieder.

Das gefesselte Opfer erlitt schwere Verletzungen und erstickte am eigenen Blut. Die Leiche wurde bei den Beatushöhlen im Thunersee versenkt. Der Mann galt als vermisst, bis Polizeitaucher die Leiche am 22. Februar fanden. Kurz darauf klickten bei den vier Tätern die Handschellen.

Der Haupttäter, der als Kopf und Organisator des Ordens galt, wurde im Mai 2004 wegen Mord zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe verurteilt. Das Obergericht bestätigte im August 2005 die Strafe. Neben dem Mord wurde er ebenfalls wegen mehrfachen unvollendeten Mordversuchs bestraft – es waren zuvor schon zwei andere Morde geplant gewesen.

Er besass zudem eine Vorstrafe, weil er einem Polizisten viermal gezielt in den Bauch geschossen hatte. Zwei Mittäter erhielten je 16 Jahre Zuchthaus. Der Vierte im Bunde, er war bei der Tat 17-jährig, wurde vom Jugendgericht wegen Mord verurteilt und in eine Arbeitserziehungsanstalt eingewiesen.