Urteil von Unterseen wird nicht aufgehoben

BaslerZeitung

Berner Obergericht will den Mordfall neu begutachtenDer Verteidiger eines zu lebenslänglicher Haft verurteilten Mannes hatte gefordert, das Urteil aufzuheben. Der Haupttäter und seine Komplizen hatten im Januar 2001 einen 19-Jährigen ermordet.

Das bernische Obergericht will den Mordfall von Unterseen (BE) selber prüfen können. Es hat den Antrag der Verteidigung auf Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils vorläufig abgelehnt. In dem Verfahren, das voraussichtlich am 23. August verhandelt wird, werden «Fragen zum ganzen Prozessstoff» behandelt, wie Oberrichter Martin Räz eine Meldung in der «Berner Zeitung» von gestern Dienstag bestätigte. Auch werde derzeit für den zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe verurteilten Mann kein psychiatrisches Obergutachten in Auftrag gegeben, sagte Räz.

Der psychiatrische Gutachter, Professor Volker Dittmann, werde an der Verhandlung persönlich anwesend sein und werde sein Gutachten ergänzend erläutern. Sowohl das Gericht, die Staatsanwaltschaft, wie die Verteidigung und Privatklägerschaft werden Fragen an den Gutachter stellen können.

Formelle Fehler. Die Verteidigung hatte das Gutachten Dittmann kritisiert. Zu Unrecht sei beim Angeklagten keine psychische Störung festgestellt worden. Zudem sei Dittmann gegenüber der rechtsextremen Gesinnung des Angeklagten voreingenommen gewesen. Der Verteidiger rügte auch weitere formelle Fehler. Der Verteidiger des Haupttäters, der gegen das Urteil ohnehin Appellation eingelegt hatte, hatte im Februar die Kassation (Aufhebung) des Urteils und die Neuverhandlung des Falls vor der ersten Instanz verlangt.

Drei junge Männer standen im Frühjahr 2004 vor dem Kreisgericht Interlaken-Oberhasli. Sie wurden verurteilt, weil sie ihren damals 19-jährigen Kollegen Ende Januar 2001 bei der Ruine Weissenau in Unterseen auf äusserst brutale Weise umgebracht und die Leiche im Thunersee versenkt hatten. Der junge Mann musste sterben, weil er ein Schweigegelübde des rechtsextremen «Ordens der arischen Ritter» gebrochen hatte. Der Haupttäter wurde wegen Mordes, zweifachen unvollendeten versuchten Mordes zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe verurteilt. Die beiden Mittäter zu Zuchthausstrafen von je 16 Jahren. Die beiden Letzteren akzeptieren das Urteil.