Rütli-Extremist vor Obergericht

Neue Luzerner Zeitung vom 10.7.2010

MZ. Ein führendes Mitglied der rechtsextremen Szene muss sich nun vor dem Obergericht Uri verantworten. Der 30-jährige Berner hatte am 5. August 2007 auf dem Rütli vor rund 300 Gleichgesinnten eine Rede gehalten.

Das Landgericht Uri hatte den 30-jährigen Berner wegen Rassendiskriminierung und Nachtruhestörung schuldig gesprochen. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 8 Tagesansätzen à 100 Franken und zu einer Busse von 200 Franken. Weil der Verteidiger mit dem Urteil nicht einverstanden ist, gelangt der Fall nun an die nächsthöhere Urner Gerichtsinstanz.

Applaus für Holocaust-Leugner

Der Mann ist Mitglied der Partei national orientierter Schweizer (Pnos) und soll bei den Hammerskins mitmachen. «Wir leben in einer Zeit, in der die Lüge regiert», hatte der 30-Jährige auf dem Rütli gesagt. Und weiter: «Das Antirassismusgesetz wurde nur dafür installiert, um eine geschichtliche Lüge zu stützen und dem Schweizer das Aussprechen der Wahrheit zu verbieten.»

Zudem nahm er Bezug auf einen vor ihm sprechenden Westschweizer, der bereits als Holocaust-Leugner verurteilt worden ist. «Wenn man bedenkt, was er alles durchmachen musste, um für die Wahrheit zu kämpfen, danken wir ihm nochmals mit einem kräftigen Applaus», forderte er die Menge auf.

«Leugnen ist verwerflich»

Das Verschulden des Täters wiege erheblich, schreibt das Landgericht Uri im nun vorliegenden 38-seitigen begründeten Urteil. Er habe mit seinem Verhalten gegen eine Strafbestimmung verstossen, deren Schutz die Menschenwürde beinhalte. «Es ist verwerflich, die Grausamkeiten des Holocaust während des Zweiten Weltkriegs, die historische Fakten darstellen, zu leugnen.»

Nachtruhestörung kommt dazu

Weil das Verfahren zuerst in Uri aufgenommen worden war, hatte das Landgericht noch über einen weiteren Vorfall zu entscheiden. Im Bernischen soll der Angeklagte am 28. Dezember 2007 zusammen mit Kollegen die Nachtruhe gestört und morgens um 4.30 Uhr «Sieg heil!» gerufen haben. Für das Landgericht Uri ist in diesem Fall die Nachtruhestörung erwiesen, nicht aber die Rassendiskriminierung.