Reduzierte Busse wegen Rassismus-Vorfall

NeueZürcherZeitung

Berner Obergericht korrigiert Vorinstanz

kfr. Wegen der Beschimpfung eines Mitglieds des Burgdorfer Stadtparlaments als «Judensau» hat das Obergericht des Kantons Bern dem ehemaligen Sektionschef der Partei National Orientierter Schweizer (PNOS) eine Busse von 800 Franken auferlegt. Es milderte damit ein Urteil des Burgdorfer Einzelrichters vom 24. August 2006, der den Angeklagten in zwei Fällen der Rassendiskriminierung für schuldig befunden und ihm eine Busse von 1200 Franken auferlegt hatte. Im zweiten Fall ging es um die Verteilung von vier Compact-Discs in einem Jugendtreff. Text und Cover der CD enthielten zwar teilweise rechtsextremes Gedankengut, urteilte das Obergericht; es handle sich aber um «keine Äusserungen jenseits der Grenze der Strafbarkeit».

Der Vorfall hatte sich am Jugendfest «Solätte» Ende Juni 2005 in Burgdorf ereignet. Am Rande kam es auf der Terrasse eines Restaurants zu einer Schlägerei zwischen Rechts- und Linksextremen, in deren Verlauf der PNOS-Chef – der inzwischen das Amt abgegeben hat und aus der Partei ausgetreten ist – den Parlamentarier der SP verbal attackierte. Das Berner Obergericht hielt die Verurteilung des Appellanten durch die Vorinstanz für korrekt; die Beschimpfung sei «nichts anderes als eine massive Herabminderung des vor ihm stehenden Menschen in seiner ethnischen und religiösen Zugehörigkeit».

Im Prozess in Burgdorf bescheinigten Zeugen, dass der Sektionschef der PNOS zwar aggressiv aufgetreten sei, aber nicht aktiv geprügelt habe. In diesem Punkt wurde er vom Einzelrichter freigesprochen. Den Ausdruck gegenüber dem Politiker bewertete er aber als Rassendiskriminierung und Beschimpfung; zusammen mit dem Verstoss gegen das Antirassismusgesetz durch das Verteilen der CD erhielt er die – nun reduzierte – Busse von 1200 Franken. Die damaligen Verhandlungen ergaben, dass die Aggression einseitig von zwei rechtsgerichteten Personen ausgegangen war. Nicht restlos geklärt werden konnte, wer in der fraglichen Auseinandersetzung einem der Opfer Schnittwunden beigebracht hatte.