Neuer Prozess abgelehnt

BaslerZeitung

Neuer Prozess abgelehnt

Gutachter war nicht befangen

Das Bundesgericht hat die Beschwerde des rechtsextremen Mörders von Unterseen abgewiesen und eine angebliche Befangenheit des psychiatrischen Gutachters verneint.

Der zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe verurteilte 27-Jährige hatte Ende Januar 2001 zusammen mit drei Komplizen einen 19-jährigen Kollegen bei der Ruine Weissenau in Unterseen (BE) mit einem Stahlrohr erschlagen. Anschliessend versenkten sie die Leiche im Thunersee. Der junge Mann musste sterben, weil er ein Schweigegelübde des rechtsextremen «Ordens der arischen Ritter» gebrochen hatte, dem er und seine Mörder angehört hatten. In seiner Beschwerde ans Bundesgericht hatte der Haupttäter gerügt, beim psychiatrischen Gutachter bestehe der Anschein der Befangenheit. Die politische Gesinnung des aus Deutschland stammenden Professors Volker Dittmann sei seiner eigenen «diametral» entgegengesetzt. Zudem sei zu berücksichtigen, «welche Sensibilität das nationalsozialistische Gedankengut heute noch im Allgemeinen und bei den deutschen Staatsbürgern im Besonderen berge».

Laut Bundesgericht ergibt sich indessen kein Anschein der Befangenheit aus dem Umstand, dass der Gutachter deutscher Staatsbürger ist und selber keine rechtsextreme Weltanschauung vertritt. Seine im Gutachten gemachten Äusserungen zur rechtsextremen Gesinnung des Täters seien sachbezogen. Nicht zu beanstanden sei weiter, dass er bei der Begutachtung Dritte beigezogen habe. Der Haupttäter war 2004 vom Kreisgericht Interlaken-Oberhasli wegen Mord und versuchtem Mord an zwei weiteren Personen zu «lebenslänglich» verurteilt worden.