Neue Kampagne könnte der SVP ein juristisches Problem bereiten

Tages-Anzeiger. Die SVP kämpft mit einem provokativen Plakat gegen das Bundesasylzentrum: Darauf sind ein schwarzer Mann – und eine Warnung.

Gut drei Wochen vor der Abstimmung lanciert die Zürcher SVP ihre Kampagne gegen das geplante Bundesasylzentrum in Zürich-West. Die Partei kämpft als einzige dagegen.

Mit dem Kampagnensujet setzt die SVP zum wiederholten Mal auf Provokation. Es zeigt einen bedrohlich aussehenden Kapuzenmann mit hell aufblitzenden weissen Augen – auf den ersten Blick einen schwarzen Mann, dank dem Schattenwurf der Kapuze. Dazu steht: «Mehr Belästigung, Diebstähle und Gewalt? Bundesasylzentrum mitten in Zürich? Nein!» Das Plakat werde nur für kurze Zeit und an wenigen Standorten in der Stadt Zürich zu sehen sein, sagte der Vizepräsident der Zürcher SVP, Ueli Bamert, gestern vor den Medien. Er bestreitet, dass das Plakat bloss provozieren soll. «Aufmerksamkeit erregen aber natürlich schon.» Es handle sich nicht um einen schwarzen, sondern bloss um einen bedrohlich aussehenden Mann.

Die Kampagne ziele auf das Hauptargument ab: die Sicherheit. Sie solle das Unsicherheitsgefühl in der Bevölkerung aufnehmen. Das Sujet stammt, wie viele SVP-Plakate davor, von der PR-Agentur Goal von Alexander Segert.

Für Gerhard Fiolka, Professor für Internationales Strafrecht an der Universität Freiburg, ist eine Verurteilung wegen Verletzung der Rassismusstrafnorm aufgrund des Sujets durchaus möglich: «Mit der Aussage, dass eine Personengruppe insgesamt kriminell sei, geht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts ein Minderwertigkeitsurteil einher», sagt er. Im April dieses Jahres verurteilte das Bundesgericht zwei SVP-Kadermitglieder wegen des Sujets eines anderen Abstimmungsplakats.

Für das geplante Bundesasylzentrum fordert die SVP einen anderen Standort: «Wir stehen hinter den beschleunigten Asylverfahren, fordern jedoch, dass Bundeszentren in Randregionen und nicht im Stadtzentrum gebaut werden», sagte Gemeinderat Roberto Bertozzi. Es soll zudem strikte Ein- und Ausgangskontrollen sowie eine Anwesenheitspflicht ab 22 Uhr für die Asylbewerber geben. Zu den Massnahmen sollen auch Bewegungseinschränkungen und im Extremfall «Internierungen» zählen.