Lebenslänglich für das Opfer

St. GallerTagblatt

Lebenslänglich für das Opfer

von Stefan Borkert

«Die Täter bekommen einige Jahre. Mein Sohn hat lebenslänglich.» Das sagte die Mutter von Dominik B. nach dem Urteil der ersten Instanz im Frauenfelder Skin-Prozess. Er war von bekennenden Rechtsextremen, von Skinheads aus dem Raum Zürich und Aargau, im April 2003 brutal zusammengeschlagen worden.

Während sich sein ebenfalls spitalreif geprügelter Freund inzwischen wieder erholt hat, trug Dominik B. , bedingt durch eine Hirnquetschung, bleibende schwere Schäden davon. Der heute 18-Jährige ist unfähig, sich zu orientieren, ist teilweise gelähmt, kann kaum sprechen, hat epileptische Anfälle und bedarf ständiger Betreuung. Die sechs Angeklagten haben ihn und seinen Freund zusammengeschlagen, weil sie in ihnen «Linke» sahen. Bedrückend auch bei der Verhandlung vor dem Thurgauer Obergericht war, dass die Täter keinerlei Reue zeigten. In Verhandlungspausen scherzten sie und würdigten ihr Opfer keines Blickes. Dass das Obergericht die Strafen gegenüber der Vorinstanz verschärft hat, ist ein positives Zeichen. Ob bei dieser Art Täterschaft der Präventionsgedanke solcher Urteile ankommt, kann bezweifelt werden. Dennoch muss auch die Justiz ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen und zeigen, dass sie bereit ist, hart durchzugreifen.

Das hat das Thurgauer Obergericht getan, ohne das juristische Augenmass zu verlieren. So tragisch und vielleicht auch ungerecht es in den Ohren der Opfer klingen mag: es gibt leider noch schwerere Delikte, deren Strafmass dann entsprechend höher ausfallen muss. Bleibt zu hoffen, dass das Bundesgericht, falls es denn angerufen wird, die Urteile des Obergerichts wenigstens bestätigt.