Ku-Klux-Clan

AP

Steine gegen Fassade warfen, mehrere Knallkörper zündeten und nach dem Vorbild des Ku-Klux-Clans ein grosses Holzkreuz in Brand setzten. Die Aktion war lange geplant und bezweckte, die 79 in der Friedeck wohnenden Asylbewerber in Angst und Schrecken zu versetzen, was auch gelang. Schwerwiegender war der Brandanschlag mit Molotowcocktails auf die Asylbewerberunterkunft an der Alpenstrasse in Schaffhausen in der Nacht auf den 23. Juli 1991, den der Angeklagte zusammen mit einem jüngeren Skinhead beging.

Während der Komplize seine Flasche nur auf den Vorplatz warf, schleuderte der Angeklagte seinen Molotowcocktail, wie zuvor vereinbart, auf das Dach. Zum Glück fiel der Brandsatz, ohne zu zerschellen, vom Eternitdach auf die Wiese vor dem Haus. In der Berufungsverhandlung vor dem Obergericht war der Überfall auf die Friedeck unbestritten. Das Kantonsgericht hatte den früheren Skinhead dafür der Schreckung der Bevölkerung und der Sachbeschädigung für schuldig befunden. Nicht akzeptieren wollte der Angeklagte hingegen, dass das Kantonsgericht ihn für den Anschlag auf die Asylbewerberunterkunft an der Alpenstrasse wegen vollendeten Versuches der Brandstiftung verurteilt hatte. Verteidiger Ulrich Sommerhalder beantragte in diesem Punkt einen Freispruch. Sein Mandant habe habe die Bewohner nur erschrecken wollen.

 

Hätte er das Haus wirklich anzünden wollen, so hätte er den Molotowcocktail in ein Fenster geworfen, argumentierte der Verteidiger. Ein Brand hätte gar nicht ausbrechen können, da das Dach mit Eternitplatten gedeckt und der Dachboden aus Beton gefertigt sei. Er beantragte eine Strafe von höchstens drei Monaten Gefängnis bedingt für den Anschlag auf die Friedeck und bat das Gericht, vom Widerruf zweier bedingter Vorstrafen abzusehen: «Es macht keinen Sinn, den Angeklagten aus seinem stabilen Alltag herauszuholen für eine Tat, die sich nie wiederholen wird.» Der Angeklagte habe sich charakterlich gefestigt. Der Angeklagte beteuerte, er habe sich von der Skinhead-Szene distanziert. An seinem Arbeitsplatz habe er häufig mit Ausländern zu tun und habe seine Ansichten Ausländern gegenüber geändert. Der stellvertretende Staatsanwalt Richard Jezler beantragte eine Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils und betonte, der Anschlag an der Alpenstrasse sei nicht ungefährlich gewesen. Denn der Brandsatz hätte den Dachstock aus Holz in Brand setzen können.

 

Zudem widerspreche es jeder Logik, dass jemand einen Molotowcocktail auf ein Dach werfe, wenn er nur die Bewohner erschrecken wolle. «Es war offenbar etwas ganz anderes geplant als bei der Friedeck.» Das Obergericht teilte diese Überzeugung und bestätigte schliesslich den Schuldspruch des Kantonsgerichts und die Zuchthausstrafe von 13 Monaten bedingt bei einer verlängerten Probezeit von drei Jahren. Es hielt die Berufung jedoch insofern für begründet, als es darauf verzichtete, die bedingten Vorstrafen von insgesamt 90 Tagen zu widerrufen. Laut Oberrichterin Cornelia Stamm beurteilte das Gericht die Taten nicht nur als Jugendstreiche. Denn der Mann habe aus «klar fremdenfeindlichen Motiven» gehandelt. Sein Verschulden wiege «schwer».