Bezeichnung als «Nazi» und «Antisemit»: Tierschützer Kessler akzeptiert Niederlage vor Gericht

bz basel.

Der Präsident des «Vereins gegen Tierfabriken» hat mit mit zwei Klagen gegen einen Journalisten Schiffbruch erlitten.

(chm) Der umstrittene Tierschützer und Präsident des Vereins gegen Tierfabriken (VgT), Erwin Kessler, dringt mit seinen Klagen gegen die Berichterstattung von Pascal Hollenstein, dem Leiter Publizistik von CH Media, die auch diese Zeitung herausgibt, definitiv nicht durch. Nachdem ein Strafverfahren wegen übler Nachrede bereits eingestellt worden ist, ist nun auch das parallele zivilrechtliche Verfahren erledigt. Wie das Thurgauer Obergericht auf Anfrage festhält, hat Kessler ein Urteil nicht an das Bundesgericht weitergezogen; es ist damit in Rechtskraft erwachsen. Das Obergericht hatte den erstinstanzlichen Entscheid des Bezirksgerichts Münchwilen bestätigt.

In der Auseinandersetzung ging es um einen Artikel, in dem das «St.Galler Tagblatt» und die «Luzerner Zeitung» über ein Urteil des Bezirksgerichts Winterthur berichtet hatten. Das Gericht war darin zum Schluss gekommen, dass eine von Kessler angezeigte Veganerin diesen in den sozialen Medien straffrei als «Antisemit» und «Nazi» bezeichnen durfte. Kessler habe sich aufgrund seiner Äusserungen eine solche Qualifizierung gefallen lassen müssen. Die Veganerin, so das Gericht, habe für ihre Einschätzungen den Wahrheitsbeweis erbracht.

Kessler ist gegen die Berichterstattung des Journalisten straf- und zivilrechtlich wegen übler Nachrede und Persönlichkeitsverletzung vorgegangen. Insbesondere im Titel des Artikels sei der Eindruck erweckt worden, nicht nur im konkreten Einzelfall, sondern generell dürfe Kessler als «Nazi» und «Antisemit» bezeichnet werden.

Sowohl die St.Galler Strafverfolgungsbehörden als auch das Bezirks- und Obergericht Thurgau hielten hingegen fest, der Journalist habe korrekt über den Gerichtsfall berichtet. Kessler hat nun in beiden Fällen auf weitere Rechtsmittel verzichtet; sowohl der Freispruch für den Journalisten im Strafverfahren als auch die Abweisung der Klage im Zivilverfahren sind damit rechtskräftig.

Der streitbare Tierschützer Erwin Kessler wird gerade in den sozialen Medien immer wieder in die Nähe des Antisemitismus gerückt. Er führt deswegen Dutzende Verfahren gegen Personen, aber auch gegen Medienschaffende. Zuletzt hat er dabei allerdings juristische Niederlagen erlitten, unter anderem auch gegen den Zürcher «Tages-Anzeiger».