Auftritt von Perkovic wird nicht verboten

Tages-Anzeiger vom 16.09.2009

Die Luzerner Kantonsregierung ist dagegen, ein Konzert eines faschistischen kroatischen Sängers unter Berufung auf die polizeiliche Generalklausel zu verbieten.

Die Generalklausel sei heikel, sagte Justizdirektorin Yvonne Schärli (SP) am Dienstag im Kantonsrat. Der kroatische Sänger Marko Perkovic alias Thompson soll am 3. Oktober im Froschkönig in Kriens auftreten (TA vom 12.9.). Perkovic ist für seine hetzerischen Texte und seine Verherrlichung der kroatischen Faschisten bekannt. Regierungsrätin Schärli wies Vorwürfe zurück, der Kanton und der Gemeinderat von Kriens seien untätig. Mit dem Veranstalter sei sehr früh das Gespräch gesucht worden. Normalerweise führten solche Gespräche zum Ziel. Sie hoffe, der Froschkönig habe die Grösse, nach all den Diskussionen das umstrittene Konzert abzusagen. Von einem Verbot wollte Schärli nichts wissen. Die Regierung sei bei dieser Massnahme sehr zurückhaltend und wolle keine Praxisänderung. Die Polizei werde aber inner- und ausserhalb des Lokales anwesend sein. Gemäss Schärli hatte sich die Kantonspolizei auch beim Bund erkundigt, ob gegen den rechtsextremen Musiker nicht eine Einreisesperre verhängt werden könnte. (SDA)