Wird das Konzert doch noch abgesagt?

Neue Luzerner Zeitung vom 23.09.2009

Der «Froschkönig» überlegt sich, ob man das Thompson-Konzert absagen will. Aber: Man fürchtet hohe Konventionalstrafen.

Gibt es doch noch eine Wende rund um das Thompson-Konzert vom 3. Oktober? Gestern verschickte der Kanton eine Medienmitteilung mit dem Inhalt, dass der Betreiber des «Froschkönigs» sich noch einmal überlegt, ob der Auftritt des umstrittenen kroatischen Sängers doch noch abgesagt wird. Der definitive Entscheid falle nächste Woche. Grundlage für diese Mitteilung ist ein Gespräch, zu dem Regierungsrätin Yvonne Schärli am Montag geladen hatte. Eingeladen waren Cyrill Wiget, Krienser Gemeinderat, und Afrim Baftiroski, Betreiber des «Froschkönigs» in Kriens.

«Ein weiteres Zeichen»

«Mit dem Gespräch wollten wir ein weiteres Zeichen setzen, dass der Kanton solche Veranstaltungen nicht toleriert», sagt Regierungsrätin Yvonne Schärli. Von einem Einsatz der polizeilichen Generalklausel, durch die man das Konzert verbieten könnte, muss Schärli aber weiterhin absehen. Die Generalklausel erlaubt es, eine Veranstaltung abzusagen, wenn sicher mit Verstössen gegen die Anti-Rassismus-Strafnorm oder Gewalt zu rechnen ist. «Das wäre das allerletzte Mittel. Allerdings stünde die Rechtmässigkeit des Einsatzes auf sehr wackligen Beinen.»

Schon im Kantonsrat hatte sich der Regierungsrat letzte Woche klar gegen diese Massnahme ausgesprochen. War es nicht ein Fehler, schon vor dem Gespräch die einzige Möglichkeit, das Konzert abzusagen, auszuschliessen? Schärli verneint. «Wenn man die Generalklausel einsetzt, müssen wir diese verantworten können. Mit der Argumentation, die auf dieses Konzert passt, könnte man jedes Fussballspiel und auch Demonstrationen absagen.»

Also können Gemeinde und Kanton dem Veranstalter nur noch gut zureden? «Ich würde dies nicht nur als Zureden bezeichnen. Wir benutzten sehr deutliche Worte», sagt Schärli. Dies habe offenbar dazu geführt, dass der Veranstalter nun nicht mehr sicher sei, ob er den Anlass tatsächlich durchführen wolle.

Kosten überwälzen?

Immer noch ein Thema ist, ob der Veranstalter einen Teil der Sicherheitskosten zahlen muss. «Wir werden das sicher prüfen», sagt Schärli. Das geschehe aber erst nach erfolgter Veranstaltung, da die Sicherheitskosten im Vorfeld nicht genau beziffert werden können.

Auch der Krienser Gemeinderat Cyrill Wiget ist der Meinung, dass der Veranstalter die Aufwendungen der Kantonspolizei selber zu tragen hat – vorausgesetzt, der Anlass findet statt. «Ich hoffe aber, dass Herr Baftiroski doch noch einlenkt», so Wiget. Der Betreiber des «Froschkönigs» führe vor allem ins Feld, dass er eine Konventionalstrafe zu zahlen hätte, wenn er das Konzert absagen würde. In der Pendlerzeitung «20 Minuten» sagte Baftiroski, dass diese 100 000 Franken betrage. «Aus betriebswirtschaftlicher Sicht verstehe ich sein Dilemma», sagt Wiget. Trotzdem: «Wir wollen kein rechtsextremes Gedankengut in unserer Gemeinde.»

«Schadenersatz droht»

Man nehme die Bedenken der Regierungsrätin ernst, betont Afrim Baftiroski. «Falls der Veranstalter und das Management von Thompson uns nicht entgegenkommen, drohen Schadenersatzforderungen und Konventionalstrafen», so der Betreiber des «Froschkönigs». Diese seien so hoch, dass die finanzielle Liquidität des Clubs bedroht sei. «In einem Diskurs mit dem Veranstalter, dem Management von Thompson und unseren Juristen werden wir versuchen, eine Lösung zu präsentieren.»

«Wir haben sehr deutliche Worte benutzt.»

Yvonne Schärli, Regierungsrätin