Tagen Gefängnis bedingt verurteilt worden. Das Waadtländer Kantonsgericht minderte damit das Strafmass

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erheblich.

Das Gericht akzeptierte den Rekurs des Angeklagten teilweise. Es befand ihn der Rassendiskriminierung für schuldig, erachtete jedoch eine mildere Strafe alsangemessen. Insbesondere wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass andere Buchhändler das Buch Garaudys verkauft hatten und „weder verfolgt nochbestraft“ wurden.

Der Buchhändler hatte das Buch des Revisionisten Roger Garaudy „Die grundlegenden Mythen der israelischen Politik“ in der Schweiz vertrieben. Im Buchwerden die Gaskammern und der Genozid am jüdischen Volk in Frage gestellt.

In erster Instanz war der Buchhändler 1997 zu vier Monaten Gefängnis bedingt verurteilt worden. Das Kantonsgericht sprach ihn jedoch 1998 frei. DerWaadtländer Staatsanwalt reichte daraufhin beim Bundesgericht eine Beschwerde ein. Dieses forderte das Waadtländer Gericht auf, sich nochmals mit dem Fallzu beschäftigen.

Während der Kassationshof des Bundesgerichts den Rekurs des Staatsanwaltes guthiess, erklärte er die Beschwerde der Zivilparteien – unter anderem derInternationalen Liga gegen Rassismus und Antisemitismus und des Schweizerisch-Israelitischen Gemeindebunds – für unzulässig.