Hombrechtikon/Glarus Rechtsextreme wegen Landfriedensbruchs angeklagt

 

Neonazi-Schläger vor dem Richter

 

Weil sie in Glarus auf Jungsozialisten einprügelten, mussten sich zwei Rechtsextreme vor dem Glarner Kantonsgericht verantworten. Einer der beiden kommt aus Rüti, der andere aus Hombrechtikon.

 

Frank Speidel

 

Wüste Szenen spielten sich im Volksgarten in Glarus ab, als im Sommer 2007 rund 20 rechtsextreme Schläger eine Demonstration von Jungsozialisten angriffen. Die Neonazis schlugen ohne Vorwarnung zu, auf am Boden Liegende traten sie weiter ein, es gab Verletzte – unter ihnen auch Zivilpolizisten, die einschritten und die Gruppe zum Rückzug zwangen. Am Mittwoch mussten sich die Schläger vor dem Glarner Kantonsgericht verantworten, wie die «Südostschweiz» berichtet.

 

Einer der beiden kommt aus Hombrechtikon. Vor Gericht gab er sich harmlos. Ohne Vorahnung sei er in die Demonstration geraten. Er sei alleine an die Demo gekommen – und nur, um zu hören, was die Jungsozialisten so zu sagen hätten. Mit den anderen Schlägern verabredet habe er sich nicht. Rein zufällig sei er in die Gruppe von rund 20 Neonazis geraten.

 

Trauermärsche in Deutschland

 

Etwas anderes sagt die Kleidung, die der Hombrechtiker an dem Tag getragen hatte. «Amok» stand auf seinem T-Shirt geschrieben – dies der Name einer Neonazi-Band mit Mitgliedern aus Hombrechtikon, Wolfhausen, Siebnen und dem aargauischen Zetzwil. Die Band hat dem Luzerner Journalisten und Politiker Hans Stutz in einem Lied mit dem Tod gedroht und mit anderen Songs gegen die Anti-Rassismus-Strafnorm verstossen. Rein zufällig wird der Neonazi also nicht in die Gruppe geraten sein.

 

Der zweite Schläger hingegen, der aus Rüti stammt, gibt zu, dass er nicht zufällig in Glarus war. Jemand habe ihm von der Demo erzählt. Er sei normalerweise nicht der Demo-Typ. Eher gehe er an Trauermärsche – nach Deutschland zum Beispiel. Welche Art Demo in Glarus stattfinden würde, habe er «echt nicht gewusst». In rechtsextremen Kreisen bewege er sich nicht wirklich. Doch im Zuge einer Hausdurchsuchung fand die Polizei bei ihm eine Hakenkreuzfahne. Der Staatsanwalt hakte nach. Schliesslich gestand er ein, dass er das Nazi-Gedankengut «teilweise» vertrete. Zum Schluss der Verhandlung anerkannten die beiden den Tatbestand des Landfriedensbruchs doch noch.

 

«Unschweizerisch»

 

Die geplante Zusammenrottung und die Gewalt gegenüber den Jungsozialisten und Polizisten erfüllten den Tatbestand des Landfriedensbruchs, betonte der Staatsanwalt. Das Verschulden sei nicht mehr leicht, sondern «verwerflich, demokratiewidrig und unschweizerisch». Er forderte deshalb zwölf Wochen Freiheitsstrafe bedingt und 1000 Franken Busse.

 

Weitere Verurteilungen

 

Der Verteidiger bestreitet, dass seine Mandanten jemand angegriffen oder verletzt hätten. Zudem seien die Polizisten in zivil nicht als solche erkennbar gewesen. Die beiden hätten nicht an einer geplanten Aktion teilgenommen. Das Ganze sei ein bisschen «ausgeartet». Er fordert 42 Tagessätze à 40 Franken, bedingt auf zwei Jahre. Das Urteil des Glarner Kantonsgerichts soll im Januar vorliegen. Die anderen 13 beteiligten Rechtsextremen haben eine Verurteilung per Strafmandat akzeptiert. Sie sind alle zu einer Busse sowie einer Geldstrafe von rund 150 bis 180 Tagessätzen verurteilt worden.