Ermittler übersahen Spur bei Neonazi-Morden

Der Bund vom 10.04.2013

Bei der langjährigen Suche nach den rechtsextremen Mördern des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) blieb eine Fährte unberücksichtigt, die zu den Tätern hätte führen können. Dies zeigen bislang unbekannte Dokumente.

 

Thomas Knellwolf

Am Freitag, den 20. Januar 2012, um 18.20 Uhr schlug die Kantonspolizei Bern zu: Sie verhaftete den Ex-Lehrer Anton G. zu Hause in einer Berner Oberländer Kleinstadt. Gegen den IV-Rentner, der 60 Lebensjahre unbescholten hinter sich gebracht hatte, hegte sie den «dringenden Tatverdacht», «eine kriminelle Organisation unterstützt zu haben, welche in Deutschland mehrfach Morde beging». Später weiteten die Ermittler den Vorwurf sogar noch aus: auf Gehilfenschaft zum Mord, bei einer Tötungsserie, die das nördliche Nachbarland in Atem hielt und bis heute hält.

In Ostdeutschland war zweieinhalb Monate vor der Verhaftung im Berner Oberland die rechtsextreme Gruppierung aufgeflogen, die sich selber Nationalsozialistischer Untergrund, NSU, nannte. Untergetauchte Neonazis hatten zwischen 2000 und 2006 zehn Menschen umgebracht, neun davon mit einer Ceska 83, einer Pistole, entwickelt für das Militär der Tschechoslowakei.

Heute in einer Woche beginnt in München der Prozess gegen die einzige Überlebende der Bande: Beate Zschäpe wird neben mehrfachem Mord auch vorgeworfen, das letzte Versteck des NSU-Trios, ein Wohnhaus in Zwickau, in Brand gesteckt zu haben. In den Trümmern fand sich eine Ceska 83. Nach ihr hatten zuvor schon einige Polizisten gesucht – insbesondere in der Schweiz. Nur 27 Stück des Typs waren in den Handel gelangt, allesamt über hiesige Waffengeschäfte. Das seltene Fabrikat war jahrelang die einzige Spur zu den Mördern von acht türkisch- und einem griechischstämmigen Opfer gewesen.

Jahrelange Lügengeschichten

Die Seriennummer 034 678 führte die Ermittler Anfang 2012 erneut dorthin, wo sie in den Vorjahren mehrfach gewesen waren. Und wo sie angelogen worden waren: zu G. Nun stand fest: Der Waffenschein, mit dem die Ceska erworben worden war, lautete auf ihn.

Zu seiner dritten Befragung innerhalb von drei Jahren waren 2009 gleich drei Kriminalhauptkommissare aus Deutschland angereist. G. beschwerte sich über das «Kräfteverhältnis 5:1», das «erdrückend und nicht sehr freundlich sei» und aus der «Einladung» nicht hervorgegangen sei. Er bestritt, etwas mit der Ceska zu tun zu haben. Bei der anschliessenden Hausdurchsuchung bei ihm, so sagt er rückblickend, hätten ihn die «deutschen Schroter aufgeregt, welche in der Unterwäsche meiner Frau herumgewühlt haben». Einer der Beamten habe fast Tränen in den Augen gehabt, als man keine Waffe fand.

Die Geschichten, die G. über all die Jahre aufgetischt hatte, wirkten auf die Ermittler immer schon wenig glaubhaft. Die Waffenscheine hatte er nie als gestohlen gemeldet, und ebenso wenig hatte er den Verlust eines Personalausweises angezeigt, der bei einem Pistolenkauf vorgezeigt werden musste. Die Lügen des Anton G. hätten schon früher auffliegen können – ganz so, wie sie aufgeflogen sind, als eine engagierte Berner Kantonspolizistin sich an die Arbeit machte. Für einen entscheidenden Ermittlungsschritt musste sie nicht weit gehen: nur intern zur Fachstelle Waffen, Sprengstoff und Gewerbe. Dort lagern die Bücher des aufgelösten Waffengeschäfts Schäfli & Zbinden, in dem die Ceska ursprünglich verkauft wurde. Die handschriftlichen Verzeichnisse waren zuvor bereits mehrmals von schweizerischen und deutschen Ermittlern angeschaut worden – allerdings einseitig oder zu wenig genau: Früh, 2004, suchte man dort nach türkischen Käufern. Zu diesem Zeitpunkt waren fünf der zehn NSU-Opfer noch am Leben. Die Blickverengung auf eine innertürkische Abrechnung war, wie man heute weiss, fatal. Sie liess Rechtsextreme ausser Betracht.

«Nicht Briefmarkensammler»

Niemand machte, was die Kantonspolizistin ab dem 9. Dezember 2011 tat: Sie durchforstete die Eintragungen des aufgelösten Waffengeschäfts akribisch, und sie stiess auf eine Zeile, welche die Ermittlungen entscheidend voranbrachten: Anton G. war nochmals verzeichnet, als Käufer einer Pistole der Marke Ruger, versandt per Post, kurz nach der Ceska. «Die Glaubwürdigkeit» von G., so heisst es in einem 19-seitigen Ermittlungsrapport der Polizistin, der eben erst an die deutschen NSU-Ermittler gesandt wurde, «musste aufgrund dieser Feststellung definitiv infrage gestellt werden».

G. wurde verhaftet. Nach vier, fünf Stunden, in einer nächtlichen Befragung, legte er ein Teilgeständnis ab. Nach zwei Tagen in Haft rückte er dann ganz heraus mit der Sprache: Er habe damals ein eingeschriebenes Paket bekommen und sofort weitergegeben: an Hans M., einen Motorradkollegen. 400 Franken habe er bekommen, damals «ein toller Batzen», er habe Geld gebraucht für Zahnstellungskorrekturen seiner Kinder. «Ich fragte M., was er mit der Waffe tun wolle», heisst es im Einvernahmeprotokoll. «M. meinte dann, er verkaufe sie nicht hier in der Schweiz, er verkaufe sie nach Deutschland. Ich fragte dann, ob es für die Deutschen schwierig sei, zu Waffen zu kommen. M. sagte dann, für bestimmte Kreise sehr. Weiter erwähnte er noch, dass es nun besser sei, wenn ich jetzt nicht mehr weiter Fragen stellen würde.» Daraufhin habe er angenommen, so sagte G. aus, dass es sich bei diesen Kreisen «nicht um Briefmarkensammler» handle.Haben die Ermittler Fehler gemacht? «Wir haben jeden Schritt angeschaut, um mögliche Lehren zu ziehen», sagt Michael Sichter, Sprecher der Berner Kantonspolizei. «Es wäre zu einfach und würde der Situation nicht gerecht, die damals getätigten Massnahmen einzig vor dem heute bekannten Hintergrund anzuschauen. Man muss auch sehen, was zum jeweiligen Zeitpunkt über die Taten und die Waffe bekannt war.» Vor diesem Hintergrund sehen man «rückblickend keine Versäumnisse und auch keine Fehler», so Sichter. «Wir haben in den meisten Phasen noch mehr gemacht, als verlangt worden ist – oder – und das ist fast noch wichtiger – wir haben das gemacht, was rechtlich möglich gewesen ist.» Das Bundeskriminalamt in Wiesbaden, das das Vorgehen koordinierte, nahm keine Stellung.

«Kugel direkt in den Kopf»

Nach seinem Geständnis wurde Anton G. sofort aus der Haft entlassen. Interessant war jetzt Hans M., der nach der Wende einige Jahre in Ostdeutschland gelebt hatte. Er war, so zeigte sich schnell, kein unbeschriebenes Blatt. 1997 hatte sich ein anonymer Anrufer – mit schweizerischem Einschlag – bei einer Naturstein-Firma in Thüringen gemeldet mit den Worten: «Er hat ja gesehen, was mit seinem Beschützer geschehen ist. Wenn er seine Probleme nicht löst, trifft ihn die nächste Kugel direkt in den Kopf.» Ein Unbekannter hatte an Silvester 1996 in Jena den Leiter eines privaten Sicherheitsdienstes niedergeschossen, der als Leibwächter den Naturstein-Unternehmer hätte schützen sollen, welcher erpresst wurde. Drohanrufe kamen aus Telefonkabinen in Zweisimmen. Zufälligerweise hatte sich ganz in der Nähe Rückkehrer Hans M. niedergelassen.

M. wurde fortan überwacht und zehn Tage später in Thüringen verhaftet. In seinem VW wurden eine Ruger gefunden und, versteckt, 50 Patronen. M. behauptete, er habe «vergessen», die Pistole «aus dem Kofferraum zu nehmen». Das Amtsgericht Jena sah es als erwiesen an, dass M. hinter der Drohung steckte, und verurteilte ihn deswegen und wegen Verstössen gegen das Waffengesetz zu acht Monaten Haft auf Bewährung.

Auf die Unterlagen aus dem damaligen Verfahren stiess die Berner Polizei, als sie Ende Januar 2012 das Haus von M. durchsuchte. Der Mieter weilte weit weg, in Thailand, beim Trampen. Bei seiner Rückkehr wartete die Polizei auf dem Flughafen und verhaftete M.

Die Generalbundesanwaltschaft sieht es laut ihrer Münchner Anklage heute als erwiesen an, dass die Ceska über M. nach Thüringen und ins erweiterte NSU-Umfeld kam. Gemäss Berner Ermittlern gibt es aber dafür «keine Beweise». M. behauptet bis heute, er habe nichts mit dem Ganzen zu tun.