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lautstark!
März 2005
Nummer 8

Aus den Gerichtssälen 2004

Die Auflistung der Gerichtsurteile zu Exponenten der Berner Neonazi-Szene stützt sich unter anderem auf eine Zusammenstellung des Rechtsextremismus-Experten Hans Stutz, zu finden unter "www.hans-stutz.ch":

  • Der Gründer der längst verflossenen Nationalen Partei Schweiz (NPS), David Mulas, darf als Rechtsextremer betitelt werden. Das Zürcher Bezirksgericht hat Anfang März einen Journalisten vom Vorwurf der üblen Nachrede und der Verleumdung freigesprochen.
  • Im März musste sich der "Orden der arischen Ritter" vor dem Kreisgericht Interlaken-Oberhasli verantworten. Die vier jungen Männer hatten 2001 in Unterseen ihren 19-jährigen Mitstreiter Marcel von Allmen kaltblütig ermordet, weil er das Schweigegelübde des Ordens verletzt hatte. Das Urteil: Lebenslänglich für den Haupttäter Marcel M. (25), je sechzehn Jahre Zuchthaus für seine beiden fast gleichaltrigen Mittäter. Der vierte Beteiligte ist von einem Jugendgericht bereits zwei Jahre früher zu einer längeren Einschliessstrafe verurteilt worden.
  • Am 20. April verurteilte das Kreisgericht Bern-Laupen David Mulas wegen Gefährdung des Lebens zu zwölf Monaten unbedingt. Die Gefängnisstrafe wurde zugunsten einer ambulanten psychotherapeutischen Massnahme aber aufgehoben. Angeklagt war Mulas, weil er 2002 in der Berner Aarbergergasse im Streit einen Schuss auf einen Türsteher abgegeben hatte. Bei einem Rückfall müsste Mulas die neue und eine alte Gefängnisstrafe absitzen: Bereits im Mai 2001 war er wegen gewerbsmässigen Betrugs zu 17 Monaten mit Bewährung verurteilt worden.
  • Erfolg für den Präsidenten der Freiheitspartei (FPS), Jürg Scherrer: Das Bundesgericht hob am 6. Oktober ein Urteil des Berner Obergerichtes auf, in dem Scherrer wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm zu einer Busse verurteilt worden war. Der Bieler Polizeidirektor hatte 2001 auf der FPS-Website behauptet, die "Einwanderer aus dem Kosovo" hätten "einen unverhältnismässig hohen Anteil an der zunehmenden Gewaltbereitschaft und Kriminalität in der Schweiz".
  • Am 8. Dezember verurteilte das Berner Obergericht Roger Wüthrich und Adrian Segessenmann zu je 20 Tagen bedingt. Wüthrich, Kopf der rechtsextremen Avalon-Gemeinschaft, hatte 1999 in Seedorf BE über "Die Entstehung der SS und Waffen-SS" referiert. Nach dem Anlass war gegen Wüthrich und Segessenmann, Exponent der organisierenden Nationalen Offensive, eine Strafuntersuchung wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm eröffnet worden. Kreis- und Obergericht sprachen die beiden jedoch frei. Begründung: Das Strafbestandsmerkmal "Öffentlichkeit" sei nicht gegeben. Der Generalprokurator appellierte in der Folge ans Bundesgericht, welches Ende Mai 2004 in einem Grundsatzentscheid den Begriff "Öffentlichkeit" neu definierte und den Fall zur Neubeurteilung ans Obergericht zurückwies. Das Bundesgericht hielt fest: "Es gelten vielmehr inskünftig ungeachtet der Zahl der Adressaten alle Äusserungen und Verhaltensweisen als öffentlich, die nicht im privaten Rahmen erfolgen. Als privat sind Äusserungen anzusehen, die im Familien- und Freundkreis oder sonst in einem durch persönliche Beziehungen oder besonderes Vertrauen geprägten Umfeld erfolgen."

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