Neue
Luzerner Zeitung, 27. Juli 1998
Luzern:Obergericht
Zwölf Monate unbedingt
für Skins
Zwei Rechtsextreme, die 1995
an einem Überfall auf ein Festival in Hochdorf beteiligt waren, kommen
nicht mit einer bedingten Gefängnisstrafe davon. Das Obergericht hat
ein Urteil des Kriminalgerichts korrigiert und über die Angeklagten
eine Strafe von 12 Monaten unbedingt verhängt.
sda. Das Luzerner Obergericht
folgte damit dem Antrag des Staatsanwaltes Horst Schmitt, der einen entsprechenden
Bericht der «SonntagsZeitung» bestätigte. Schmitt hatte
gegen das Urteil des Kriminalgerichts appelliert, weil sich die Angeklagten,
beides Mitglieder der rechtsextremen Hammerskins, seiner Meinung nach nicht
ausreichend von der gewaltbereiten Rechtsextremen-Szene distanziert hätten.
So wirkten beide wenige Wochen vor der Verhandlung vor dem Obergericht
im Ordnungsdienst eines Skinhead-Konzertes im Val-de-Ruz NE mit.
Das Strafmass stand in der
Verhandlung vor dem Obergericht nicht mehr zur Debatte. Laut Schmitt ging
es um die Frage, ob die zwölfmonatige Haftstrafe bedingt oder unbedingt
ausfällt. Das Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden.
Das Verfahren gegen den 25jährigen
Heizungsmonteur aus dem Kanton Bern, einen der Initianten des Überfalls
von Hochdorf, und gegen den 28jährigen Metzger aus dem Kanton Zürich
ist das letzte im Zusammenhang mit dem Angriff auf das «Festival
der Völkerfreundschaft». Alle anderen Fälle sind abgeschlossen.
Rund 55 bewaffnete Skinheads hatten am 4. November 1995 das Musikfestival
der Antifaschistischen Aktion Luzern angegriffen und mehrere Personen verletzt.
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