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Neue Luzerner Zeitung, 27. Juli 1998
 
 
 

Luzern:Obergericht

Zwölf Monate unbedingt für Skins

Zwei Rechtsextreme, die 1995 an einem Überfall auf ein Festival in Hochdorf beteiligt waren, kommen nicht mit einer bedingten Gefängnisstrafe davon. Das Obergericht hat ein Urteil des Kriminalgerichts korrigiert und über die Angeklagten eine Strafe von 12 Monaten unbedingt verhängt.

sda. Das Luzerner Obergericht folgte damit dem Antrag des Staatsanwaltes Horst Schmitt, der einen entsprechenden Bericht der «SonntagsZeitung» bestätigte. Schmitt hatte gegen das Urteil des Kriminalgerichts appelliert, weil sich die Angeklagten, beides Mitglieder der rechtsextremen Hammerskins, seiner Meinung nach nicht ausreichend von der gewaltbereiten Rechtsextremen-Szene distanziert hätten. So wirkten beide wenige Wochen vor der Verhandlung vor dem Obergericht im Ordnungsdienst eines Skinhead-Konzertes im Val-de-Ruz NE mit.

Das Strafmass stand in der Verhandlung vor dem Obergericht nicht mehr zur Debatte. Laut Schmitt ging es um die Frage, ob die zwölfmonatige Haftstrafe bedingt oder unbedingt ausfällt. Das Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden.

Das Verfahren gegen den 25jährigen Heizungsmonteur aus dem Kanton Bern, einen der Initianten des Überfalls von Hochdorf, und gegen den 28jährigen Metzger aus dem Kanton Zürich ist das letzte im Zusammenhang mit dem Angriff auf das «Festival der Völkerfreundschaft». Alle anderen Fälle sind abgeschlossen. Rund 55 bewaffnete Skinheads hatten am 4. November 1995 das Musikfestival der Antifaschistischen Aktion Luzern angegriffen und mehrere Personen verletzt.
 


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