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Megafon Oktober 1998

Konzert abgesagt! Waadtländer Kantonsregierung hat zum ersten Mal ein Treffen der Hammerskins verboten

Das seit Mitte August angekündigte «Ian-Stuart-Memorial», ein Konzert zu Ehren des verstorbenen «Screwdriver»-Sängers, wurde von den zuständigen Behörden verboten. Trotzdem begaben sich nach mehreren Falschinformationen der Organisatoren am 19. September gut fünfzig Neonazis in den Kanton Waadt. Dort fand allerdings kein Konzert statt...

Es sollte der grösste Neonazi-Anlass in der Schweiz werden. Zu Ehren des vor fünf Jahren verstorbenen Ian Stuart, Hauptpromotor des «Bloud & Honour»-Netzwerks, waren seit Mitte August Nazi-Skinheads für den 19. September in die Westschweiz eingeladen. Insgesamt neun einschlägig bekannte Musikgruppen aus ganz Europa, sowie den USA sollten, wie bereits in den vergangenen vier Jahren, ihrem verstorbenen Vorbild huldigen. Folgende Bands wurden in der per Post verschickten Einladung angekündigt: Bound for Glory, Brutal Attack, Max Resist, Razors Edge, Pluton Svea und Weisse Riesen. Ein Woche vor dem geplanten Anlass wurden mit Hate Society und No Alibi noch zwei weitere Gruppen Bekanntgegeben. Als Organisatoren traten die «Romandie Hammerskins» auf, die bereits in der Vergangenheit ähnliche Konzerte organisiert hatten. Durch das frühe Bekanntwerden waren auch die Behörden und die Medien auf den Plan gerufen. Im Gegensatz zu vergleichbaren Anlässen in der Vergangenheit, blieben ganze vier Wochen, um adäquate Massnahmen zu ergreifen. Das erprobte Argument von Seiten der Polizei, es sei zu kurzfristig um ein Verbot auszusprechen, konnte nun auf keinen Fall gezückt werden. Bis zwei Wochen vor dem angekündigten Konzert regte sich jedoch ausser ein paar Zeitungsartikeln kaum etwas.

Bestätigung der bisherigen Praxis

Am 7. September reichte dann eine grüne Parlamentarierin im Waadtländer Grossen Rat eine Frage an den Staatsrat ein. Sie verlangte Auskunft darüber, welche Massnahmen die Regierung zu ergreifen gedenke, damit der Kanton Waadt nicht zu einem Tummelfeld für Neonazis werde. Dies vor dem Hintergrund, dass im letzten Jahr mehrere Treffen mit mehreren hundert Besucherinnen von den Hammerskins im Kanton Waadt organisiert werden konnten. Eine Woche später, am 14. September, nahm der verantwortliche Staatsrat, Jean-Claude Mermoud (SVP), vor dem Parlament Stellung und erklärte, dass die Veranstaltung toleriert werde und die Polizei erst einschreite, wenn die öffentliche Ordnung gestört werde. Das Signal war unmissverständlich und eine Bestätigung der bisherigen Praxis: Solange die Anlässe «privaten Charakter» haben und keine weiteren Vorfälle zu verzeichnen sind, scheint es für die Behörden kein Problem darzustellen, Versammlungen von mehreren hundert Neonazis über die Bühne gehen zu lassen. Dies obwohl die Bundespolizei empfiehlt, solche Konzerte zu verbieten und der Kanton Neuenburg nach dem bisher grössten Neonazi-Treffen im März dieses Jahres, sich die Möglichkeit offenhält, Anlässe mit rassistischem Charakter zu verbieten.

Das Verbot

Noch bevor sich die Empörung über den feigen Regierungsentscheid breit machen konnte, erfolgte nur einen Tag nach dem Segen erstaunlicherweise ein Verbot. Kaum jemand hatte damit gerechnet, dass nur gerade vier Tage vor dem angekündigten Konzert sich die Behörden doch noch zu einem solchen Entscheid durchringen könnten. Wie dem Kommuniqué der Waadltländer Regierung zu entnehmen ist, hat offenbar die Bundespolizei Druck ausgeübt und noch einmal auf den Charakter des bevorstehenden Treffens hingewiesen. So heisst es denn: «Diese Informationen weisen auf ein ernsthaftes Risiko für die öffentliche Ordnung sowie auf Gewalttaten hin.» Daneben wird auf die fehlenden gewerbepolizeilichen Bewilligungen hingewiesen. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Polizei bereits Kenntnis von dem unter falschem Namen angemieteten Lokal in La Sarraz. Nun konnte es also losgehen:

Katz und Maus

Wie reagieren die veranstaltenden «Romandie Hammerskins» auf das Verbot? Sind sie durchtrieben genug, das Konzert in so kurzer Zeit an einen anderen Ort zu verlegen? Als am Mittwochabend über das «Nationale Infotelefon» - ein Beantworter mit Informationen der Hammerskins - zu erfahren war, dass das «Ian-Stuart-Memorial» Konzert nach Ostdeutschland verlegt werde, schien klar, dass sich die Schweizer Organisatoren nicht auf ein Kräftemessen mit der Polizei einlassen wollten. Zudem bestand das Risiko, dass ein grosser Teil des ausländischen Publikums den Weg in die Schweiz gar nicht erst finden würde, bestätigte doch die Bundespolizei Einreisesperren gegen namentlich bekannte Neonazis. In der Tagespresse war denn auch mit einer gewissen Erleichterung zu lesen, dass der Westschweiz nun nun doch nicht die zweifelhafte Ehre zuteil werde, das fünfte «Ian-Stuart-Memorial» empfangen zu dürfen.
Um so grösser war die Verwirrung, als dann am Freitagabend vor dem bevorstehenden Konzert über das «Nationale Infotelefon» zu erfahren war, dass es sich beim Hinweis auf die Verlegung des Konzerts in den Grossraum Dresden um eine bewusste Falschmeldung gehandelt habe, in der Absicht die Medien an der Nase herumzuführen. Der Treffpunkt sei indes auf der Autobahnraststätte Yvorne im Kanton Wallis. Wer die Landkarte allerdings ein bisschen genauer anschaut, wird eines besseren belehrt: die Raststätte Yvorne liegt im Kanton Waadt, wo bekanntlich jegliche Neonazi-Anlässe verboten wurden. Welches ist nun also die tatsächliche Falschmeldung? Der Hinweis auf Dresden oder Yvorne?

Da läuft ja nichts...

Am nachmittag des 19. September, zwischen fünf und halb sechs, bot sich auf der Autobahnraststätte Yvorne ein seltsames Bild: Gut fünfzig Neonazis aus den Kantonen Bern, Basel-Landschaft, Solothurn, Luzern und Zürich, die z.T namentlich als Hammerskins bekannt sind, sowie zwei Fahrzeuge aus dem grenznahen Lörrach, treffen dort ein. Es ist jedoch niemand anwesend, der sie zu einem Konzertlokal weiterleitet, wie es bei solchen verdeckt organisierten Nazirock-Konzerten üblich ist. Inzwischen sind auch die Medien eingetroffen, die wohl davon ausgegangen sind, dass sie nun Zeugen von einer der grössten Neonazi-Veranstaltungen werden. Doch dem ist nicht so. Die rund fünfzig Kahlköpfe gehen mal ins Restaurant der Raststätte, kommen wieder heraus, gehen wieder rein, scheinen auf weitere Anweisungen zu warten, telefonieren genervt mit ihren Handys, doch es geschieht nichts - und das während gut zwei Stunden. Zur gleichen Zeit steht in Chalet-à-Gobet ein immenses Polizeiaufgebot mit mehreren Dutzend Beamten, die sich sichtlich langweilen. Kein Wunder, der «richtige» Besammlungsort liegt mehr als zwanzig Kilometer weiter südöstlich und dort ist ausser diskreter Präsenz im Hintergrund nichts von der Polizei zu bemerken.
So allmählich wird klar, dass es sich bei der Mobilisierung nach Yvorne ebenfalls um eine Falschmeldung handeln muss. Kein einziges Fahrzeug mit den glatzköpfigen Rechtsextremen verlässt die Raststätte, keiner von ihnen scheint eine Ahnung zu haben, wohin es weitergehen könnte. So verlassen denn die meisten nach zweistündiger Wartezeit gegen sieben Uhr die Raststätte in Richtung Wallis und werden nach wenigen hundert Metern von der Polizei einer Identitätskontrolle unterzogen, bevor sie unverrichteter Dinge den Rückweg in die Deutschschweiz antreten müssen.

Wer verarscht hier wen?

Nachdem am Montag darauf bekannt wurde, dass sich im thüringischen Pölzig rund 350 Neonazis, unter ihnen auch Schweizer, getroffen haben, scheint klar zu sein, dass die Hammerskins zwei Falschmeldungen in die Welt gesetzt hatten. Es kann jedoch kaum ihr Ziel gewesen sein, die eigenen Leute an der Nase herumzuführen. Offensichtlich unter Stress, nachdem in den Medien das «Nationale Infotelefon»als interner Informationskanal geoutet wurde, glaubten die Führer der Hammerskins, den Medien ein Schnippchen zu schlagen, jedoch mit mässigem Erfolg, wie die gleichzeitige Präsenz von Rechtsextremen in Yvorne und Thüringen zeigte.
Das regierungsrätliche Verbot zeigte insofern seine Wirkung, als damit die Medien verstärkt auf den Plan gerufen wurden und so die Neonazis zu unkontrolliertem Handeln über ihre Kommunikationskanäle veranlasste. Es bleibt allerdings die Frage, was geschehen wäre, wenn nun das Konzert im Kanton Wallis stattgefunden hätte, wo bis anhin noch keine solchen Veranstaltungen abgehalten wurden und auch kein Verbot in Kraft war.

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