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Tagesanzeiger 19.11.2005
Rechtsextremist bleibt Offizier
Trotz einer bedingten Gefängnisstrafe von zwei Monaten darf ein verurteilter Rechtsextremist Offizier der Schweizer Armee bleiben. Das Urteil des Amtsstatthalteramtes Willisau hat für den Oberleutnant vorläufig keine Konsequenzen.
Der Mann war wegen seiner Beteiligung an einem Angriff auf eine bewilligte Kundgebung vom 30. Oktober 2004 in Willisau rechtskräftig verurteilt worden. Die Urteile gegen die 18 Rechtsextremen waren am Freitag veröffentlicht worden.
Armee prüft Vorgehen
Die meisten wurden wegen Landfriedensbruch zu einem Monat Gefängnis und 500 Franken Busse verurteilt. Bei acht Angeschuldigten, darunter der Oberleutnant der Schweizer Armee, fiel die Strafe wegen weiterer Anklagepunkte höher aus.
Für die militärische Karriere des Oberleutnants hat das Urteil vorläufig keine Konsequenzen. Philipp Zahno vom Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) bestätigte einen entsprechenden Bericht der «Neuen Luzerner Zeitung» von heute.
Er erklärte, zum jetzigen Zeitpunkt - einen Tag nach dem Urteil - sei es zu früh, Angaben über die weitere Armeekarriere des Verurteilten zu machen. Die Armee erhalte nach einem Urteil Bericht und prüfe die Sachlage anschliessend.
Rechtsextreme in Uniform unwillkommen
Im August dieses Jahres hatte das VBS verlauten lassen, Leute mit rechtsradikaler Gesinnung hätten im Militär nichts zu suchen. Die Fachstelle für Extremismus in der Armee überprüfe namentlich bekannte Rechtsextreme betreffend ihrer Dienstpflicht, Einteilung und militärischem Grad, hatte Kaj-Gunnar Sievert vom VBS erklärt.
Anlass zu den Äusserungen hatten die Vorfälle an der 1.-Augustfeier 2005 auf dem Rütli gegeben. Unter anderem war Bundespräsident Samuel Schmid bei seiner Rede von den zahlreich anwesenden Rechtsextremen massiv gestört worden. (mu/sda)
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