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sda
3. Juli 2003
15 Monate Gefängnis bedingt für drei ehemalige Skins
Jungen Türken lebensgefährlich zusammengeschlagen
sda. Zu 15 Monaten Gefängnis, bedingt auf vier Jahre, hat das Bezirksgericht
Zurzach AG drei junge Schweizer verurteilt. Die ehemaligen Skinheads hatten
im März 2002 in Klingau AG einen damals 17-jährigen Türken lebensgefährlich
zusammengeschlagen.
Damit erhöhte das Gericht den Antrag der Staatsanwaltschaft knapp. Diese
hatte für zwei der Täter 14 Monate und für den dritten 15 Monate wegen
vorsätzlicher schwerer Körperverletzung, Angriff und Tätlichkeit gefordert. Die
zuständige Gerichtschreiberin bestätigte eine entsprechende Meldung der Aargauer
Zeitung vom Donnerstag.
Das Verschulden sei schwer, befand das Gericht. Objektiv gesehen sei die
Körperverletzung schwer gewesen, das habe ein Arztzeugnis bestätigt. Die damals
18-jährigen Schweizer hätten damit rechnen müssen, dass sie den Türken schwer
verletzen. Die vierjährige Probezeit sei für die drei sicher kein Problem,
da sie sich aus der Skinheadszene verabschiedet hätten, begründete das
Gericht.
Die Verteidigung beantragte sechs Monate Gefängnis, bedingt auf zwei Jahre.
Der Tatbestand der schweren Körperverletzung sei nicht gegeben, sondern nur
Tätlichkeit. Dem Opfer hat das Gericht 3000 Franken Schadenersatz und 12 000
Franken Genugtuung zugesprochen. So viel hatte der Anwalt gefordert.
Fast verblutet
Die drei Täter schlugen mit einem Hammerstiel, schweren Stiefeln und den
Fäusten auf das Opfer ein, als dieses bereits am Boden lag. Dabei verletzten sie
den Türken vor allem am Kopf.
Die drei Lehrlinge hatten im März vor einem Jahr vor dem Elephanten Pub in
Klingnau AG zwei jugendliche Türken angepöbelt, verfolgt und auf der Strasse
brutal zusammengeschlagen. Der Ältere verblutete dabei fast. Nur Dank dem ein
Passant den Schwerverletzten sofort ins Spital brachte, überlebte er.
Sein Kollege, der ihm helfen wollte, wurde dabei nur leicht verletzt. Wie
die Gerichtsschreiberin sagte, hatte er keine Ansprüche geltend gemacht.
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