21. Novemberr 2002
Klage von Tierschützer Kessler gegen «Bund» abgewiesen
Eine Klage des Tierschützers Erwin Kessler wegen Persönlichkeitsverletzung
gegen die Berner Tageszeitung «Der Bund» ist abgewiesen worden, wie deren
Chefredaktion am Mittwoch meldete. Das Bundesgericht hat ein Urteil der Thurgauer
Justiz aufgehoben.
Ein Redaktor des «Bund» hatte im Juni 2001 in einem Artikel geschrieben,
Kessler unterhalte nachweislich Kontakte zur Neonazi- und Revisionistenszene.
Dagegen erhob der Tierschützer Klage wegen Persönlichkeitsverletzung.
Die Thurgauer Justiz gab dem Tierschützer Recht. Der Artikel der Berner
Tageszeitung suggeriere, Kessler hätte nicht nur zu Revisionisten-, sondern auch
zur Neonaziszene Kontakte.
Da solche Kontakte nicht nachgewiesen seien, sei die Behauptung unwahr und
persönlichkeitsverletzend, begründete die Thurgauer Justiz. Dagegen legte die
Berner Tageszeitung beim Bundesgericht Berufung ein.
«Der Bund» verwies auf eine Vielzahl von Belegen, die Kontakte Kesslers zur
Revisionisten- und Neonaziszene nachwiesen. Dies führte gemäss der
Tageszeitung zu einem Schutz der Berufung und zur Abweisung der Klage des
Tierschützers.